In Rostock sorgt eine umstrittene Einlasspolitik eines Clubs für Aufregung. Bei einer Party wurden ausländische Gäste abgewiesen, weil sie keinen deutschen Pass vorzeigen konnten. Viele Besucher äußerten sich darüber auf Instagram, was zu massiver Kritik führte. Die Polizei wurde hinzugezogen, fand jedoch keine strafrechtlichen Anhaltspunkte und verwies auf das Hausrecht des Clubs. Dies bestätigte eine in Russland geborene Anruferin, die die strengen Einlass-Regeln der Diskothek, namentlich des LT Clubs, bestätigte. Der Club bedauerte den Vorfall und erklärte, dass die Situation „leider unglücklich verlaufen“ sei.

Die Betreiber des LT Clubs äußerten sich auch in sozialen Medien und positionierten sich gegen Diskriminierung und rechtes Gedankengut. Trotz der Schließung der Kommentarbereiche unter ihrem Instagram-Beitrag war die öffentliche Meinung gespalten. Einige Nutzer kritisierten die strenge Türpolitik, während andere diese unterstützten und lobten. In dem Zusammenhang merkte das Management an, dass sie in den letzten Wochen vermehrt Delikte und Belästigungen wahrgenommen hätten und beabsichtigen, konsequenter durchzugreifen.

Reaktionen und rechtliche Konsequenzen

Ein junger Mann, der im LT Club abgewiesen wurde, postete ein Video seiner Fassungslosigkeit auf Instagram, das über 160.000 Aufrufe erhielt. Der Vorfall wurde von Katapult-MV, einer regionalen Nachrichtenplattform, aufgegriffen und als Diskriminierung wahrgenommen. Die Polizei bestätigte, dass es keine strafrechtlichen Hinweise gebe, hob jedoch hervor, dass der Club von seinem Hausrecht Gebrauch machte. Juristisch wird mittlerweile diskutiert, ob hier ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, das Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Ethnie verbietet.

In einem ähnlichen Vorfall hatte ein Togoleser den Zugang zu einer Diskothek verweigert bekommen. Der Türsteher soll erklärt haben, es seien „schon genug Schwarze“ im Club, was strittig bleibt. Ein Gericht stellte dann fest, dass an diesem Abend Türsteher jungen Männern mit dunkler Hautfarbe den Eintritt verwehrten, während deren weiße Begleiter problemlos eingelassen wurden. Der Betroffene erhielt nicht unerhebliche 900 Euro Entschädigung für die erlittene Diskriminierung.

Ausbildung und Hausrecht

Die Diskussion um die Eingangsrichtlinien und die Ausbildung von Türstehern wird ebenfalls immer relevanter. Türsteher müssen Sachkundeprüfungen ablegen, die den Umgang mit Menschen behandeln. Unklar bleibt, ob die Türsteher im LT Club direkt angestellt oder von einem Dienstleister beauftragt sind. Laut dem Rahmenplan für das Bewachungsgewerbe sind jedoch elf Stunden Training im Umgang mit Menschen vorgesehen, was für die Betreiber des Clubs einen weiteren Handlungsbedarf aufzeigt.

Der LT Club muss nun Konsequenzen ziehen und möglicherweise seine Richtlinien überdenken, um Missverständnisse künftig zu vermeiden. Die Debatte über Diskriminierung und das Gleichbehandlungsgesetz bleibt angesichts der Vorfälle lebhaft und wird sicherlich auch in den kommenden Tagen die öffentliche Diskussion prägen.

Für weitere Details zu den Vorfällen können Sie die Berichte von t-online.de, nordkurier.de und haufe.de nachlesen.