Die Namenswahl für Kinder sorgt häufig für Diskussionen, besonders wenn es um außergewöhnliche Namen geht. Ein anschauliches Beispiel ist der Fall eines Rostocker Elternpaares, dem der Name „Lucifer“ für ihr Kind verweigert wurde, da dies als Gefährdung des Kindeswohls angesehen wurde, wie Sächsische berichtet. Frank Weigelt, ein 38-jähriger Lehrer aus der Nähe von Zwickau, hat mit seinen sechs Kindern, von denen einer den ungewöhnlichen Namen Lucifer trägt, eine andere Erfahrung gemacht.

Weigelt hat seine ersten vier Kinder in Leipzig beurkunden lassen und hierfür Gutachten zur Namensvergabe erstellen lassen. Besonders bemerkenswert ist, dass die Namensforscherin Gabriele Rodriguez ein positives Gutachten für den Namen Lucifer erstellt hat, der ursprünglich „Lichtbringer“ bedeutet. Tatsächlich wird der Name in Städten wie Berlin, Wiesbaden, Köln und Mainz bereits genehmigt. Zudem trägt die US-Serie „Lucifer“, in der der Teufel in Los Angeles einen Nachtclub betreibt, zur positiven Wahrnehmung des Namens bei, was ebenfalls von Beliebte Vornamen bestätigt wird.

Namensrecht und Kindeswohl

Im Gegensatz zu Weigelts Erfahrungen sahen die Rostocker Behörden die Verwendung des Namens als potenzielle Bedrohung für das geistige oder seelische Wohl des Kindes. Das Amtsgericht hatte die Entscheidung des Standesamtes unterstützt, weil „Lucifer“ im Christentum der Name des Teufels ist und damit negative Assoziationen weckt. Die Mutter des Kindes zog vor das Oberlandesgericht, das die Beschwerde letztlich für unzulässig erklärte, nachdem der Vater seinen Einspruch zurückgezogen hatte.

Weigelt hingegen hat bislang keine negativen Erfahrungen mit dem Namen Lucifer gemacht und betont, dass auch gewöhnliche Namen mit Mobbing assoziiert werden können. Er und seine Frau haben sich bewusst für einzigartige Namen entschieden, die ihren Kindern eine besondere Identität verleihen sollen. Neben Lucifer tragen seine anderen Kinder ebenfalls außergewöhnliche Namen wie Sepherina, Feymandra, Hesperus und Asthartis. Nur der Erstgeborene hat den vergleichsweise gewöhnlichen Namen Oliver-Thorß.

Gesetzlicher Rahmen und Namenswahl

Die Diskussion um die Namenswahl ist nicht nur lokal relevant. Das deutsche Namensrecht ist großzügiger als oft angenommen, und es gibt Raum für kreative Namensgebungen, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Ein Beispiel, das diese Problematik verdeutlicht, ist der Fall eines Jungen in Kassel, dem der Standesbeamte den Namen „Lucifer“ verweigerte, weil er dessen Kindeswohl gefährdet sah. Die Eltern entschieden sich letztendlich nach einigen Gesprächen für den Namen „Lucian“.

Die rechtlichen Grundlagen und Überlegungen rund um die Namensvergabe werden in einer Studie des Bundestages ausführlich behandelt, die unter Bundestag zur Verfügung steht. Solche Bestimmungen sind notwendig, um die Interessen der Kinder zu wahren, können jedoch auch zu Konflikten führen, wie das Beispiel aus Rostock zeigt.

Frank Weigelt plant, ein siebtes Kind zu bekommen und hat bereits einen unkonventionellen Namen im Kopf, was erneut die Vielfalt und Komplexität der Namenswahl unterstreicht.