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Rechtsstreit um Strandcampingplatz in Prerow: Kündigung des Pachtvertrages bis 2023 gültig?

Das Landgericht Stralsund wird sich am Montag um 13.00 Uhr mit dem langwierigen Streit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Regenbogen AG, dem langjährigen Betreiber des Strandcampingplatzes Regenbogencamp in Prerow, befassen. Der Hauptpunkt der Verhandlung vor der 6. Zivilkammer dreht sich um die Gültigkeit des Pachtvertrages, welcher vom Land bis zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde. Die Regenbogen AG, mit Sitz in Schleswig-Holstein, betreibt den Platz seit etwa drei Jahrzehnten und argumentiert, dass der Pachtvertrag eine Laufzeit bis 2042 hat, während das Land diese Aussage bestreitet.

Der Streit betrifft hauptsächlich eine ungefähre 15 Hektar große Teilfläche des Campingplatzes, auf der wichtige Einrichtungen wie Sanitärgebäude und Stromanlagen stehen. Parallel dazu ist vor dem Landgericht Rostock ein weiteres Verfahren anhängig, das sich um eine weitere Teilfläche des Campingplatzes dreht, auf der Wohnwagen von Dauercampern platziert sind. In diesem Fall hat die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV eine Räumungsklage gegen die Regenbogen AG eingereicht.

Dieser langwierige Rechtsstreit wirft Fragen zur Vertragsdauer und Landnutzung auf, die die Zukunft des Regenbogencamps in Prerow ungewiss machen. Sowohl die Regenbogen AG als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern werden vor Gericht ihre Argumente präsentieren und darauf hoffen, eine klare Entscheidung zu erhalten, die die Angelegenheit klärt. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Stralsund in diesem komplexen Fall entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf den Campingplatz und die beteiligten Parteien haben wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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