Mecklenburg-VorpommernPolitik

Rechtsanwalt vor Gericht: Kontroverse um Meinungsfreiheit und Beleidigung

Ein Rechtsanwalt steht in Düsseldorf vor Gericht, beschuldigt, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in zwei E-Mails beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die SPD-Politikerin als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnet zu haben. Die Anklage argumentiert, dass die Äußerungen die Grenze von politischer Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung überschritten hätten. Der Anwalt hingegen verteidigt sich, indem er behauptet, dass seine Worte durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Die besagten E-Mails, so der Anwalt, seien keine Form von Hate-Speech, da er Schwesig nicht anonym oder öffentlich in sozialen Medien diffamiert habe. Er habe die Politikerin nur in persönlich adressierten E-Mails wegen ihrer Position zu Nordstream 2 kritisiert. Der Rechtsanwalt gestand vor Gericht ein, dass seine Aussagen damals vielleicht unüberlegt waren, aber betonte, dass er sich über Schwesig’s Handlungen aufgeregt habe.

In der ersten E-Mail warf er der Ministerpräsidentin vor, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und kritisierte ihre Unterstützung des „Diktators und Massenmörders in Moskau“. In der nachfolgenden E-Mail fielen dann die beleidigenden Begriffe. Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden unterbrochen, da der Anwalt neben einer umfangreichen Stellungnahme noch weitere Erklärungen vorlesen wollte. Das Gericht vertagte das Verfahren, da kein neuer Termin innerhalb von drei Wochen gefunden werden konnte. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch aus.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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