Mecklenburg-VorpommernPolitik

Rechtsanwalt vor Gericht: Beleidigung von Ministerpräsidentin Schwesig – Was sagt das Gesetz?

Ein Rechtsanwalt steht seit Montag in Düsseldorf vor Gericht, angeklagt wegen der Beleidigung von Manuela Schwesig, der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Die Anklage basiert auf zwei E-Mails, die der 56-jährige Jurist an die Staatskanzlei sowie an Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt haben soll. In diesen E-Mails bezeichnete er die SPD-Politikerin unter anderem als „Russenliebchen“ und als „korrupt“, was von der Staatsanwaltschaft als strafbare Beleidigung interpretiert wird.

Für die Staatsanwältin stellt sich die Frage, ob in diesem Fall die Grenze zwischen politischer Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung überschritten wurde. Der Anwalt hingegen argumentiert, dass seine Äußerungen durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt seien. Er betont zudem, dass es sich bei den E-Mails nicht um Hate-Speech gehandelt habe, da er Schwesig nicht anonym oder öffentlich in sozialen Netzwerken verunglimpft habe.

Der Anwalt bestätigte vor Gericht, dass seine damaligen Äußerungen sicherlich nicht seine besten waren, aber er habe sich lediglich über Schwesigs Unterstützung der umstrittenen Gas-Pipeline Nordstream 2 aufgeregt. Die erste E-Mail warf der Ministerpräsidentin vor, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und unterstütze einem „Diktator und Massenmörder in Moskau“. In einer folgenden E-Mail fielen dann die strittigen Begriffe.

Nachdem die Verhandlung von der Amtsrichterin nach zwei Stunden unterbrochen wurde, da der Anwalt umfangreiche Erklärungen verlesen wollte, musste das Verfahren neu angesetzt werden, da in den nächsten drei Wochen kein Termin gefunden werden konnte. Ein neuer Termin für die Fortsetzung des Verfahrens steht noch aus.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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