Mecklenburg-VorpommernPolitik

Rechtsanwalt vor Gericht: Beleidigung von Ministerpräsidentin Schwesig – Meinungsfreiheit oder Straftat?

Ein Rechtsanwalt steht in Düsseldorf vor Gericht, angeklagt wegen Beleidigung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der 56-jährige Anwalt zwei E-Mails an die Staatskanzlei und Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt, in denen er die SPD-Politikerin unter anderem als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnete. Für die Staatsanwältin überschreiten diese Äußerungen die Schwelle von politischer Meinungsäußerung zu strafbarer Beleidigung, während der Anwalt argumentiert, seine Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Der Anwalt verteidigte sich vor Gericht und betonte, dass es sich bei den E-Mails nicht um Hate-Speech handelte, da er Schwesig nicht anonym oder öffentlich in sozialen Netzwerken angegriffen habe. Er habe lediglich persönlich an sie gerichtete E-Mails geschrieben, in denen er ihre Unterstützung für die Gas-Pipeline Nordstream 2 kritisierte. Trotzdem gab der Anwalt zu, dass seine Äußerungen damals kein „Glanzstück“ waren, und er sich lediglich aufgeregt habe.

In der ersten E-Mail hatte der Jurist Schwesig vorgeworfen, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und ihre Unterstützung für den „Diktator und Massenmörder in Moskau“ als „widerlich und unakzeptabel“ bezeichnet. In einer folgenden E-Mail fielen dann die beleidigenden Begriffe. Der Verteidiger des Anwalts argumentierte, dass nicht alles, was geschmacklos sei, auch strafbar sein müsse. Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden unterbrochen, da der Anwalt noch ausführliche Stellungnahmen vorlesen wollte. Ein Fortsetzungstermin steht noch aus, da in den nächsten drei Wochen kein Termin gefunden werden konnte, muss das Verfahren neu aufgerollt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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