Mecklenburg-Vorpommern

Prozess wegen Beleidigung: Anwalt gegen Ministerpräsidentin – Hassrede oder Meinungsfreiheit?

Ein Rechtsanwalt steht derzeit in Düsseldorf vor Gericht, weil er Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beleidigt haben soll. Die Anklage besagt, dass der 56-jährige Jurist zwei E-Mails an die Staatskanzlei und Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt hat, in denen er die Politikerin als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnet hat. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass diese Äußerungen die Grenze von politischer Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung überschritten haben.

Der Anwalt verteidigte sich damit, dass seine Aussagen durch die Meinungsfreiheit geschützt seien. Er betonte, dass es sich bei den E-Mails nicht um Hate-Speech gehandelt habe, da er Schwesig nicht anonym und öffentlich in sozialen Netzwerken angegriffen habe, sondern in persönlich adressierten E-Mails kritisiert habe. Seine Kritik richtete sich insbesondere gegen Schwesigs Engagement für die umstrittene Gas-Pipeline Nordstream 2.

Der Jurist gab vor Gericht zu, dass seine Äußerungen möglicherweise nicht die feine Art gewesen seien, betonte aber, dass er sich lediglich aufgeregt habe. In einer der E-Mails warf er der Ministerpräsidentin sogar vor, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und bezeichnete ihre Unterstützung für den „Diktator und Massenmörder in Moskau“ als „widerlich und unakzeptabel“. Trotz des Unterbrechens der Verhandlung durch die Amtsrichterin aufgrund zusätzlicher Erklärungen des Anwalts bleibt der Fortsetzungstermin des Verfahrens noch unklar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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