Im politischen Diskurs um das Tariftreuegesetz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) entbrannten am 4. Februar 2025 hitzige Debatten zwischen der Linken und der CDU. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Waldmüller bezeichnete das im Jahr 2023 verabschiedete Gesetz als gescheitert und kritisierte es scharf als Überbürokratisierung ohne praktischen Nutzen. Hintergrund ist, dass die notwendige Verordnung zur Regelung der repräsentativen Tarifverträge und Mindestarbeitsbedingungen nach wie vor fehlt, was die Umsetzung des Gesetzes weitgehend behindert.

Die CDU argumentiert, dass bisher nur im Öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr repräsentative Verträge existieren. Waldmüller fordert deshalb, das Gesetz abzulehnen. Die SPD und die Linke hingegen sehen in dem Gesetz einen Fortschritt zur Einführung höherer Löhne bei staatlichen Aufträgen und tarifähnlichen Löhnen.

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Fehlende Umsetzung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Tariftreue- und Vergabegesetz, das am 8. November 2023 vom Landtag in MV in zweiter Lesung beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge in MV nur an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne oder tarifgleiche Löhne zahlen. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Dumpingangebote zu verhindern. Niedriglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen sollen somit unterbunden werden.

Die Brutto-Jahresverdienste in MV liegen im Durchschnitt mehr als 15 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Aktuell unterliegen nur 40 Prozent der Beschäftigten in MV tariflichen Regelungen. Die Herausforderungen in der Umsetzung eines Tariftreuegesetzes sind jedoch erheblich. Viele öffentliche Auftraggeber haben Schwierigkeiten, geeignete Unternehmen zu finden, die bereit sind, Aufträge anzunehmen, was zum Teil auf den Fachkräftemangel und steigende Baustoffpreise zurückzuführen ist.

Politische Friktionen und Erwartungen

Linken-Wirtschaftsexperte Henning Foerster verteidigt das Tariftreuegesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Tarifbindung in einem Bundesland, das als Niedriglohnland gilt. Foerster fordert zudem ein effektives Umsetzungsverfahren für die Vorgaben des Gesetzes. Dabei betont er, dass derzeit nur im Öffentlichen Personennahverkehr und bei Schienenprojekten repräsentative Tarifverträge vorliegen.

Die Tarifbindung in MV hat seit der Wiedervereinigung abgenommen, von 54 Prozent im Jahr 2004 auf 41 Prozent im Jahr 2021. Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben verdienen durchschnittlich 770 € mehr pro Monat als ihre nicht tarifgebundenen Kollegen. Foerster kritisiert außerdem die Unternehmensverbände für ihre mangelnde Initiative zur Steigerung der Tarifbindung im Bundesland.

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Um die Wettbewerbsposition regionaler und lokaler Betriebe zu stärken, sieht das Gesetz außerdem vor, einen Vergabemindestlohn von 13,50 € pro Stunde festzulegen. Dieser orientiert sich an der niedrigsten Lohngruppe im Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks und soll verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifvertrag bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.