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Kein Bürgerentscheid für geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch

In Gadebusch wurde ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Die Antragssteller hatten versucht, die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft zu blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch erklärte, dass der Hauptgrund für die Ablehnung darin lag, dass der Antrag nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung fiel, was bedeutete, dass die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse hatte. Zusätzlich war die Fragestellung nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was eine Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.

Die geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch soll auf dem landeseigenen Gelände des örtlichen Polizeireviers entstehen und Platz für bis zu 150 Asylbewerber bieten. Die Unterkünfte sollen bis zum Jahresende fertiggestellt sein und nutzbar gemacht werden. Dieser Schritt zeigt die Bemühungen, die Herausforderungen der Unterbringung von Asylsuchenden anzugehen und deren Integration zu unterstützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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