In Grevesmühlen gibt es anhaltende Probleme mit der Nutzung von Wohnraum im Gewerbegebiet, die zuletzt zu einem Konflikt zwischen Anwohnern und Behörden geführt haben. Heinz Moselewski, ein ehemaliger Werkstattbetreiber, erhielt vor einem Jahr die Aufforderung, seine als Betriebswohnung deklarierte Immobilie nicht mehr als solche zu nutzen. Rund 50 Anwohner sind ebenfalls betroffen und stehen vor der drohenden Möglichkeit von Zwangsauszügen. Die erste Frist endete am 1. September 2024, wurde jedoch nach heftigen Protesten ausgesetzt. Moselewski plant, gegen den Beschluss des Landkreises vor Gericht zu ziehen, was die Spannungen weiter anheizt.
Der Landkreis wurde auf die Situation aufmerksam, nachdem Moselewski sein Unternehmen verkauft hatte, wodurch seine Betriebswohnung zu einer regulären Wohnung wurde. Dies ist baurechtlich jedoch nicht zulässig. Eine mögliche Lösung könnte die Umwidmung des Grünen Wegs in ein Mischgebiet darstellen, was jedoch von Bürgermeister Lars Prahler ausgeschlossen wurde. Laut Prahler gibt es keine Planungen für den Grünen Weg, vor allem aus Kostengründen und wegen der künftigen Entwicklung.
Komplexität der Situation
Die Ansiedlung von Wohnungen im Gewerbegebiet könnte laut Prahler die Betriebszeiten und die Lärmschutzvorschriften für ansässige Unternehmen beeinträchtigen. Moselewski äußerte Unverständnis über die plötzliche Änderung seiner Wohnsituation, da er im guten Glauben gebaut hatte. Benny Andersson, ein Gewerbetreibender in der Region, wäre für eine Umwidmung zum Mischgebiet offen, zeigt sich aber auch mit der aktuellen Situation einverstanden.
Die Situation im Grünen Weg ist besonders komplex, da einige Gebäude aus der Zeit vor der Wende stammen, während andere erst nach 1990 entstanden. Der Landkreis ist in diesem Zusammenhang für die Klärung der Einzelfälle zuständig. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, da sie die Zulässigkeit von Wohnnutzung im Gewerbegebiet betreffen.
Rechtslage und mögliche Lösungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet sind durch Bebauungspläne festgelegt, die verbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten. Eine Nutzung zu Wohnzwecken kann problematisch sein, falls der Bebauungsplan dies nicht erlaubt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die erteilt werden kann, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Außerdem muss die Ausnahme mit den nachbarlichen Interessen vereinbar sein.
Das Baurecht sieht vor, dass ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss. Dieser kann auch ohne Flächennutzungsplan aufgestellt werden, wenn dringende Gründe vorliegen und er der städtebaulichen Entwicklung nicht widerspricht. In der aktuellen Situation könnte eine rechtliche Prüfung durch einen Fachmann wertvolle Unterstützung bieten, um die Perspektiven für die betroffenen Anwohner zu klären und mögliche Lösungen zu finden.