In Gadebusch wurde ein Antrag auf einen Bürgerentscheid in Bezug auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Nordwestmecklenburg aufgrund von Formfehlern als unzulässig abgelehnt. Die Antragssteller beabsichtigten, die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft zu verhindern. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch erklärte, dass der Antrag nicht in den eigenen Zuständigkeitsbereich der Stadtvertretung falle, weshalb die Stadt keine Befugnis zur Entscheidung habe. Zudem war die Fragestellung nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was jedoch eine Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.
Die geplante Unterbringung von bis zu 150 Asylbewerbern in Wohncontainern auf dem landeseigenen Gelände des örtlichen Polizeireviers in Gadebusch soll bis zum Jahresende realisiert werden. Die Ablehnung des Bürgerentscheids stellt somit einen Schritt vorwärts für das geplante Projekt der Flüchtlingsunterkunft dar. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der klaren Formulierung von Anträgen für Bürgerentscheide, um eine gültige Abstimmung zu ermöglichen. Die Unterbringung von Flüchtlingen bleibt ein kontroverses Thema, das in deutschen Gemeinden und Städten häufig zu Diskussionen und Entscheidungen auf lokaler Ebene führt.