NordwestmecklenburgReisen

Formfehler verhindern Bürgerentscheid über Flüchtlingsunterkunft

In Gadebusch wurde ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Nordwestmecklenburg abgelehnt. Der Antrag wurde aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Die Antragssteller beabsichtigten, die Baugenehmigung für die Unterkunft zu blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch bestätigte, dass der Antrag nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung fiel, wodurch die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse hatte. Zudem war die Fragestellung nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was eine Grundvoraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.

Die geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch soll auf dem landeseigenen Gelände des örtlichen Polizeireviers entstehen und Platz für bis zu 150 Asylbewerber bieten. Trotz des gescheiterten Bürgerentscheids ist geplant, die Wohncontainer bis zum Jahresende fertigzustellen und nutzbar zu machen. Diese Entscheidung steht somit weiterhin im Raum, da der Antrag auf einen Bürgerentscheid aufgrund formaler Mängel abgelehnt wurde. Die Ablehnung des Antrags zeigt die Herausforderungen im Umgang mit kontroversen Themen wie der Unterbringung von Flüchtlingen und den damit verbundenen Meinungsverschiedenheiten in der lokalen Bevölkerung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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