Vorfall | Gesetzgebung |
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Uhrzeit | 17:41 |
Ort | Schwerin |
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern plant eine umfassende Reform des Schulgesetzes, um kleinere Schulen zu unterstützen und Privatschulen finanziell zu entlasten. Ab Sommer 2025 steigt die jährliche Finanzhilfe für 124 Privatschulen um 2 Millionen Euro auf insgesamt 132 Millionen Euro. Dies erfolgt als Ausgleich für die zunehmende Verbeamtung von Lehrern an öffentlichen Schulen. Zudem wird ein einmaliger Inflationsausgleich von 5 Millionen Euro für rund 2.000 Lehrkräfte an Privatschulen bereitgestellt.
Das neue Gesetz sieht auch eine Senkung der Mindestschülerzahl vor, um die Existenz kleinerer Grund- und Regionalschulen zu sichern. Künftig sind für die ersten Klassen nur noch 15 Schüler nötig, statt 20, und in Klasse fünf sind nur noch 30 statt 36 Schüler erforderlich. Diese Maßnahmen sollen eine wohnortnahe Beschulung fördern und den Fortbestand von Schulen in ländlichen Regionen sichern.