Mecklenburg-VorpommernSchwerin

Neue Parkgebühren in Schwerin: Was sich ab dem 1. Juli ändert

Am 1. Juli wird in der Landeshauptstadt Schwerin eine neue Parkgebührenverordnung in Kraft treten. Dies wurde von der Stadtvertretung beschlossen und betrifft sowohl die Innenstadt (Parkzone 1) als auch das restliche Stadtgebiet (Parkzone 2). Ab diesem Datum wird das Parken auf öffentlich gekennzeichneten Flächen mit Parkscheinautomaten in der Innenstadt 2,50 Euro pro Stunde kosten, während es im restlichen Stadtgebiet 1,50 Euro pro Stunde sein wird. Zusätzlich werden Tagestickets für 10,00 Euro und kostenfreies Kurzzeitparken bis zu 30 Minuten angeboten.

Die Verordnung regelt auch die jährliche Gebühr für Bewohnerparkausweise. Ab dem 1. Juli wird diese auf 60 Euro festgelegt, während ab dem 1. Januar 2025 eine Gebühr von 120,00 Euro pro Jahr gilt. Bewohnerparkausweise werden nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in der entsprechenden Bewohnerparkzone ausgestellt. Personen mit Fahrzeugen, die über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder eine Länge von 5,50 Metern überschreiten, sind nicht anspruchsberechtigt.

Die Veröffentlichung der neuen Parkgebührenverordnung findet am 30. Juni auf der Website der Stadt Schwerin (www.schwerin.de/bekanntmachungen) statt. Bis zum genannten Datum bleiben die bestehenden Regelungen in Kraft. So haben die Bürgerinnen und Bürger noch etwas Zeit, sich über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und sich auf die neuen Parkgebühren einzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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