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Neue Kampfmittelverordnung schützt vor gefährlichen Funden: Was Sie darüber wissen müssen!

Die kürzlich in Kraft getretene neue Kampfmittelverordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat das Kampfmittelkataster und dessen Nutzung auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt. Schätzungen zufolge könnten noch Hunderte Tonnen Weltkriegsmunition im Bundesland verborgen liegen, darunter auch Brandbomben mit geringem Gewicht, die möglicherweise knapp unter der Oberfläche zu finden sind. Der Munitionsbergungsdienst (MBD) in Mecklenburg-Vorpommern spielt eine entscheidende Rolle bei der Suche und Beseitigung alter Kampfmittel, und hat durch jahrelanges Auswerten von Luftbildern und Kartieren von Fundstellen ein bundesweit einzigartiges Kampfmittelkataster erstellt.

Die neue Verordnung beinhaltet wichtige Neuregelungen, wie eine lückenlose Abfolge von Handlungen, die für gefahrlose Bodeneingriffe notwendig sind. Bürgerinnen und Bürger, die Bodeneingriffe planen oder beauftragen möchten, müssen sich nun über ein kostenloses Onlineverfahren, das auf das Kampfmittelkataster zugreift, informieren, ob mit Kampfmitteln zu rechnen ist. Im Falle des Auffindens von Kampfmitteln können die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde den Munitionsbergungsdienst sofort einschalten, der kostenfreie Soforteinsätze durchführt.

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Innenminister Christian Pegel betont die Bedeutung der neuen Verordnung und weist auf die Gefahren hin, die unter der Erdoberfläche lauern können. Er betont, dass die Schließung von Schutzlücken und der bürgerfreundliche Zugang zum Kampfmittelkataster wesentliche Schritte sind, um die Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Mit klaren Handlungsvorgaben für Bodeneingriffe und der Möglichkeit, den Munitionsbergungsdienst bei Bedarf kostenfrei einzuschalten, soll die Gefahr durch alte Kampfmittel minimiert werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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