Neubrandenburg

Wahlwerbung Skandal: Unzulässige Nutzung von Stadtressourcen auf BfN Flyer

Verstöße gegen Wahlwerbungsregeln in Neubrandenburg

Neue Kontroverse um Wahlwerbung in Neubrandenburg

Durch die jüngsten Enthüllungen über Verstöße bei der Wahlwerbung von Bürgern für Neubrandenburg (BfN) ist eine neue Kontroverse entstanden. Die Verwendung von städtischen E-Mail-Adressen auf einem Wahlkampfflyer hat für Aufsehen gesorgt.

Die BfN druckte eine E-Mail-Adresse mit der Endung „@neubrandenburg.de“ auf ihrem Flyer, die von Personen im Rathaus genutzt wird. Dies verstößt gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, das eine klare Trennung zwischen der Arbeit im Rathaus und politischer Wahlwerbung fordert.

Stadt vermeidet direkte Stellungnahme

Die Stadt Neubrandenburg vermied eine klare Antwort auf die Frage, ob es sich um einen Verstoß handelt, bis kurz vor der Kommunalwahl am 9. Juni. Doch die Fraktionen erhielten später klare Anweisungen, städtische Ressourcen nicht für Wahlkampfzwecke zu nutzen.

Diana Kuhk, Vorsitzende der BfN, verteidigte den Flyer und behauptete, dass er lediglich Werbung für die Fraktion darstelle. Trotzdem ist auf der Rückseite des Flyers Werbung für die Kommunalwahl zu finden, was die Debatte weiter anheizt.

Ähnlichkeit mit früheren Vorwürfen gegen OB Silvio Witt

Diese Kontroverse erinnert an frühere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Silvio Witt, der bereits mit Verstößen gegen Wahlwerbungsregeln konfrontiert wurde. Fotoaufnahmen der Stadt wurden für seinen privaten Wahlkampf genutzt. Obwohl dies zu einer Überprüfung führte, hatte es keine Konsequenzen für Witt.

Es bleibt abzuwarten, wie diese neuesten Enthüllungen die politische Landschaft in Neubrandenburg beeinflussen werden und ob Konsequenzen für die BfN oder andere verantwortliche Parteien folgen werden.

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