NeubrandenburgPolitik

Wahl-Chaos in Neubrandenburg: Basis und FDP kritisieren Gerichtsurteil und planen rechtliche Schritte

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald hat Unmut hervorgerufen, da ein Eilantrag der Partei „Die Basis“, die Wahl zur Neubrandenburger Stadtvertretung zu verschieben, abgelehnt wurde. Ralph Henning, ein Basis-Kandidat, kündigte an, die Wahl im Nachhinein anzufechten und erwägt eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Er argumentiert, dass die Verschiebung der Wahl im Wahlbereich 1 zu einer Ungleichheit führt, da sich alle auf den 9. Juni eingestellt hatten.

Henning behauptet zudem, dass die Wahlen nicht mehr geheim seien, da die Ergebnisse der anderen Wahlbereiche vor dem zweiten Wahlgang im Wahlbereich 1 öffentlich seien und Wähler somit taktisch wählen könnten. Die Stimmzettel-Panne führte dazu, dass die Stadtvertreterwahl im Bereich 1 nachgeholt wurde, während die Wahlen zum Kreistag und Europaparlament wie geplant stattfinden.

Die FDP kündigte ebenfalls rechtliche Schritte an, da auf falschen Stimmzetteln ein Kandidat sowohl auf der Wahlliste der FDP als auch auf der Basis-Partei geführt wurde, während der zugelassene Basis-Kandidat fehlte. Die Gemeindewahlleitung nannte einen Fehler bei der Datenübermittlung als Ursache. Kreischef Toralf Schnur forderte den Rücktritt der Gemeindewahlleitung, da er sich getäuscht fühlte.

Schnur plant, die Entscheidung zur Wahl erst nach dem Urnengang am 9. Juni vor Gericht anzufechten und eine Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen. Die FDP hält die Entscheidung des Innenministeriums für verfassungsrechtlich bedenklich, sieht aber aufgrund der knappen Zeit bis zum Wahltermin am 9. Juni die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung als erschwert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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