NeubrandenburgPolitik

Gericht lehnt Antrag auf Wahlabsage in Neubrandenburg ab

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat einen Antrag auf die komplette Absage und Verschiebung der Stadtvertreterwahl in Neubrandenburg abgelehnt. Die Basisdemokratische Partei Deutschlands (Die Basis) war mit diesem Eilantrag vorläufig gescheitert. Das Gericht befand den Antrag als unzulässig und wies darauf hin, dass eine Überprüfung der Kommunalwahl erst im Nachhinein durch ein Wahlanfechtungsverfahren vorgesehen sei.

Der Hintergrund des Antrags waren fehlerhafte Stimmzettel für die Wahl der Stadtvertreter in einem von drei Wahlbereichen. Das Schweriner Innenministerium hatte beschlossen, die Wahl nur in dem betroffenen Wahlbereich 1 abzusagen und zu verschieben, was von Die Basis kritisiert wurde. Die Partei argumentierte, dass taktisches Wahlverhalten nicht ausgeschlossen werden könne, da das Ergebnis der anderen beiden Wahlbereiche bereits bekannt sei.

Im Wahlbereich 1 waren fehlerhafte Stimmzettel bereits an Briefwähler versandt worden, auf denen ein Kandidat einer anderen Liste anstelle eines Basis-Kandidaten genannt war. Während Die Basis die gesamte Wahl anfechten will, betonte die Stadtverwaltung, dass die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant stattfinden können. Insgesamt bleibt die Durchführung der Wahl in Neubrandenburg somit ungeachtet des Vorfalls im betroffenen Wahlbereich von den Entscheidungen des Gerichts unberührt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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