Neubrandenburg

Fall des tödlichen Messerangriffs in Neubrandenburg: Revision für Notwehrfreispruch beantragt

Kampf um Gerechtigkeit: Revision gegen Freispruch aus Notwehr

Im Fall der tödlichen Messerattacke in der Cölpiner Straße in Neubrandenburg haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Familie des Getöteten vertritt, innerhalb der gesetzten Frist Revision gegen den „Freispruch aus Notwehr“ für den Angeklagten eingelegt. Das Landgericht Neubrandenburg überraschte mit seiner Entscheidung, den 20-jährigen Neubrandenburger, der wegen Totschlagsverdachts in Untersuchungshaft saß, freizusprechen. Richterin Daniela Lieschke erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Tötung im Oktober 2023 als gerechtfertigte Notwehr angesehen wurde.

Der tragische Vorfall ereignete sich während eines Streits zwischen dem 20-jährigen Angeklagten und dem 21-jährigen Getöteten um Drogen und Geld vor der Haustür des Angeklagten. Der Getötete bedrohte den Angeklagten mit einem Revolver, wobei er sein Gesicht größtenteils verdeckte und somit nicht identifiziert werden konnte. Das Landgericht gab an, dass die Auseinandersetzung aufgrund von Forderungen des Opfers nach Marihuana und Geld entstanden sei. Die Richterin entschied, dass der Angeklagte durch den Gebrauch eines Messers im Rahmen der erforderlichen Verteidigung handelte.

Die Staatsanwaltschaft erkannte teilweise die Notwehrsituation des Angeklagten an, stufte jedoch das nachfolgende Verfolgen des Angreifers und den letzten Stich als „versuchten Totschlag“ ein. Eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wurde gefordert, mit der Möglichkeit der Bewährung nach zwei Jahren. Die Nebenklägerin Britta Hansen hingegen verlangte eine Haftstrafe ohne Bewährung für den Totschlag aufgrund der Messerattacken. Sie argumentierte, dass der tödliche Stich erst nach der ersten Flucht des 21-jährigen Getöteten erfolgte, als keine Notwehrsituation mehr bestand. Nun wird die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg im Zusammenhang mit der Revision von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage vom Bundesgerichtshof überprüft werden.