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Duldung durch Lügen: Geldstrafe für Zuwanderer aus Neubrandenburg

Ein Zuwanderer aus Neubrandenburg hat eine Geldstrafe auferlegt bekommen, weil er sich durch die Verwendung falscher Identitätsdaten mehrfach Duldungen in Deutschland erschlichen hat. Der 43-jährige Mann aus Indien gestand vor Gericht, dass er zwischen 2014 und 2018 sechsmal unter einem falschen Namen und Geburtsdatum bei den Ausländerbehörden vorgesprochen hat. Sein Anwalt soll ihm geraten haben, diese falschen Angaben zu machen, um einer Abschiebung zu entgehen.

Es wurde offenbart, dass solche Praktiken zur Vermeidung von Abschiebungen und zur Erlangung von Duldungspapieren offenbar nicht ungewöhnlich sind. Dieser Fall verdeutlicht, dass das Vortäuschen einer falschen Identität ein strafrechtliches Vergehen darstellt. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass ein rechtskräftiges Gerichtsurteil die Grundlage für die Geldstrafe von 350 Euro bildet.

Die Ausländerbehörde erhielt Kenntnis von den falschen Angaben des Zuwanderers, als er zusammen mit seiner Frau zur Beisetzung seiner Schwiegermutter nach Indien reisen wollte und korrekte Daten angeben musste. Darüber hinaus wird erwähnt, dass ähnliche Fälle mit ausgedachten Personalien in der Region häufig vorkommen und Flüchtlingen oft geraten wird, ihre Pässe wegzuwerfen, was die Identitätsfeststellung erschwert und Abschiebungen erschwert.

Obwohl der Zuwanderer zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, zog er diesen später zurück und akzeptierte das Urteil. Eine höhere Strafe hätte gedroht, da sein Einkommen gestiegen war, was zu einer Erhöhung der Geldstrafe geführt hätte. Die Richterin verdeutlicht, dass falsche Angaben zu einer Straftat führen und betonte die Wichtigkeit der Einhaltung der Gesetze, um die Konsequenzen zu vermeiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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