Mecklenburg-Vorpommern

Mutter und Großmutter verurteilt: Kindesentziehung nach Bolivien – Neue Einblicke und Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Güstrow hat eine Mutter und eine Großmutter von zwei Kleinkindern wegen Kindesentziehung verurteilt. Die beiden waren unerlaubt mit den Jungen nach Bolivien gereist und hatten sich dort vier Jahre lang aufgehalten. Die 38-jährige Mutter und die 60-jährige Oma wurden zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Strafe wegen Entziehung Minderjähriger wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, da die Frauen bereits acht Monate in Bolivien in Untersuchungshaft verbracht hatten. Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten sich auf diese Strafe geeinigt, um eine langwierige Gerichtsverhandlung zu vermeiden und den Kindern eine Aussage vor Gericht zu ersparen.

Während der Bewährungszeit sind beide Frauen verpflichtet, monatlich 25 Euro pro Kind als Schadensersatz an die neun- und vierjährigen Jungen zu zahlen. Die Kinder leben mittlerweile bei ihren Vätern und sollen sich laut einer Vertreterin wohlfühlen. Es wurde angedeutet, dass die Motive für die Kindesentziehung möglicherweise auf eine Abneigung gegen das deutsche System zurückzuführen waren. Es wurde vermutet, dass Mutter und Großmutter einer verschwörungstheoretischen Szene angehörten und Deutschland ablehnten. Die gerichtliche Entscheidung ist noch nicht endgültig und kann angefochten werden.

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