Mecklenburg-Vorpommern

Mögliches Urteil im Prozess um getötete 14-Jährige: Schlussplädoyers erwartet

Am Mittwoch wurde der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-jährigen Schülerin aus Bad Emstal in Nordhessen vor dem Landgericht Kassel fortgesetzt. Die Schülerin wurde am 28. September des Vorjahres tot am Rande eines Feldwegs entdeckt. Der Angeklagte ist ein 21-jähriger Bekannter des Opfers und deutscher Staatsbürger. Ihm wird vorgeworfen, die Jugendliche mit dem Ziel sexueller Befriedigung erwürgt zu haben, sowie in sexuell motivierter Weise die Leiche berührt zu haben, während er dies filmte und fotografierte.

Beim Prozessauftakt gestand der Angeklagte, die Bekannte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem ein Streit zwischen den beiden eskaliert war. Anschließend habe er teilweise Kleidung des Opfers entfernt und unerlaubte Aufnahmen von ihr gemacht. Er beteuerte jedoch, dass er nicht beabsichtigt hatte, das Mädchen zu töten. Aufgrund seines Alters zum Zeitpunkt der Tat, 20 Jahre, ist eine Jugendkammer des Landgerichts für den Fall zuständig.

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Während des laufenden Prozesses werden Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen sowie eines weiteren Zeugen erwartet, bevor die Schlussplädoyers gehalten und ein mögliches Urteil gesprochen werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hat schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben, und die Verhandlung um den tragischen Tod der jungen Schülerin zieht weiterhin öffentliches Interesse auf sich.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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