Mecklenburgische Seenplatte

Witwe erhält 1000 Euro Schmerzensgeld nach dramatischem Klinikfall

Nach einem tragischen Sturz ihres schwerkranken Mannes aus dem Klinikbett erhält eine Witwe als Entschädigung 1000 Euro Schmerzensgeld, nachdem das Landgericht Neubrandenburg im Zivilprozess zu einem Vergleich kam, während die Frage des Klinikschutzes und der rechtlichen Hürden weiterhin im Raum steht.

Was für ein Drama im Krankenhaus! Eine Witwe erhält jetzt 1000 Euro Schmerzensgeld, nachdem ihr schwerkranker Mann kurz vor seinem Tod aus dem Bett gefallen ist. Dieser tragische Vorfall wirft Fragen auf und sorgt für Aufsehen!

Der ganze Ärger spielte sich im Jahre 2021 in einem Krankenhaus im Westen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ab. Der 1949 geborene Mann, aufgrund seiner schweren Erkrankung dort behandelt, wurde wegen „erheblicher Unruhezustände“ eingewiesen. Doch sein Aufenthalt wurde zum Albtraum: dreimal fiel der anfangs über Siebzigjährige aus dem Bett und erlitt dabei schmerzhafte Platzwunden und Prellungen.

Vergleich im Gericht – So endet der Prozess

Jetzt kam es zum Gerichtstermin am Landgericht Neubrandenburg, wo die Witwe und der Anwalt des Klinikbetreibers schließlich einen Vergleich vereinbarten. Die Klinik, die die Kosten der Versicherung tragen wird, erklärte sich bereit, neben den 1000 Euro Schmerzensgeld auch die Prozesskosten zu übernehmen, die sich ebenfalls auf etwa 1000 Euro belaufen sollen.

Ursprünglich forderte die Witwe stolz 5000 Euro Schmerzensgeld wegen der schmerzhaften Stürze ihres Mannes. Doch die Klinik wies diese Forderung vehement zurück. Richter Christian Weidlich beleuchtet die Situation: „Die Frage ist, was hätte die Klinik tun können, um das zu verhindern?“. Und hier wird es interessant: Ein drohender Sturz kann oft nicht vorhergesehen werden, aber zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Bettrahmen könnten vielleicht helfen, erklärte der Richter.

Rechtliche Hürden und mögliche Lösungen

Aber hier gibt es Haken! Die rechtlichen Hürden für „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ sind hoch. Ein Gericht müsste erst genehmigen, bevor Gitter am Bett angebracht werden können. Und wenn diese vorhanden wären, besteht die Gefahr, dass ein beweglicher Patient darüber klettert und sich noch schwerer verletzt!

Ein glücklicher Umstand, der die Situation gemildert hat: Die Verletzungen des Patienten waren im Vergleich zu anderen Fällen eher gering. „Das war zum Glück nicht ganz so schlimm“, bemerkte der Richter, denn eine dauerhafte Beeinträchtigung gab es nicht. Dennoch bleibt die Frage, wie viel Schmerz die Platzwunden dem Patienten tatsächlich bereiteten.

Am Ende wurde die Schmerzensgeldforderung der Witwe als „deutlich zu hoch“ eingestuft. Nach hitzigen Diskussionen und einer kurzen Beratungspause stimmten die Witwe, ihr Anwalt und ihre Tochter dem Kompromiss von 1000 Euro zu. Ein teures neues medizinisches Gutachten, das weitere 2000 Euro hätte kosten können, blieb ihnen somit erspart.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"