Ein Sozialarbeiter aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte musste sich vor dem Amtsgericht Neubrandenburg wegen Falschverdächtigung verantworten. Der 51-Jährige wurde auf zwei Blitzerfotos als Fahrer identifiziert und beging damit eine ordnungswidrige Handlung. Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen ereigneten sich im März und Mai 2024: In Lindenhof wurde er mit 78 km/h in einer 50 km/h-Zone und in Ritzerow mit 68 km/h, ebenfalls in einer 50 km/h-Zone, aufgenommen.
Das Ordnungsamt erließ nach diesen Vorfällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 295 Euro. Statt jedoch die Verantwortung zu übernehmen, gab der Beschuldigte in beiden Fällen andere Männer als Fahrer an, obwohl er selbst auf den belastenden Fotos zu sehen war. Er behauptete, die von ihm angegebenen Fahrer hätten ihm bestätigt, tatsächlich das Fahrzeug gelenkt zu haben. Dies führte zur Einschaltung der Polizei, da Falschverdächtigungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das Gericht und die Folgen der Falschverdächtigung
Im Verlauf des Verfahrens erließ das zuständige Gericht einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu je 30 Euro, was insgesamt 1650 Euro ausmachte. Der Beschuldigte war jedoch nicht bereit, diesen Strafbefehl zu akzeptieren, und legte Einspruch ein. Während des Prozesses stellte er klar, dass er nicht als Straftäter wahrgenommen werden möchte. Richterin Hagedorn machte ihm jedoch deutlich, dass ein Urteil am Amtsgericht weitaus teurer für ihn werden könnte.
Schließlich entschloss sich der Mann, den Einspruch zurückzuziehen und akzeptierte die Zahlung von 1650 Euro. Die Falsche Verdächtigung, wie sie in diesem Fall vorlag, ist ein ernstzunehmendes deliktisches Verhalten. Nach § 164 StGB darf die Behauptung aufgrund von Unwahrheiten nicht gegenüber bestimmten Empfängern, wie Behörden oder Amtsträgern, ausgesprochen werden. Dies schließt auch falsche Angaben in Bußgeldverfahren ein, wenn eine falsche Fahrerbenennung erfolgt, was hier der Fall war.
Rechtlicher Kontext der Falschverdächtigung
Wie aus den rechtlichen Grundlagen hervorgeht, wird Falsche Verdächtigung begangen, wenn bewusst unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet werden, um diese der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Der Täter muss dabei wissen, dass seine Behauptungen unwahr sind. In diesem Fall war der Sozialarbeiter trotz seiner Einsprüche und Erklärungen nicht in der Lage, seine Unschuld glaubhaft darzulegen.
Die rechtlichen Konsequenzen einer Falschen Verdächtigung können gravierend sein, einschließlich Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Im Fall des Sozialarbeiters wurde mit einem entsprechenden Strafbefehl eine klare Botschaft gesendet, dass solche Vergehen nicht ohne Folgen bleiben. Die Rechtsprechung schützt zu Unrecht Beschuldigte und versucht, die Integrität der Justiz zu wahren, was diesen Fall deutlich zeigt.
Oberlandesgerichte haben in ähnlichen Fällen klargestellt, dass abgestimmte falsche Angaben als strafbar zu gelten haben. Dies verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von Wahrhaftigkeit in sämtlichen rechtlichen Verfahren und die Strikten Konsequenzen, die es mit sich bringt, andere Menschen mit falschen Beschuldigungen zu belasten.
Die Details dieser Rechtssache erinnern eindringlich daran, wie wichtig die Einhaltung der Wahrheit in behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten ist.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen der Falschverdächtigung und deren Konsequenzen, können die Artikel von Die Anwalts Kanzlei und Rechtsanwältin Fischer konsultiert werden.