In Neubrandenburg wurde am Wochenende ein mutmaßlicher Exhibitionist festgenommen. Der 63-jährige Bosnier, der mit einem Rollator unterwegs war, wurde mehrfach dabei beobachtet, wie er in den Wallanlagen öffentliche Selbstbefriedigung praktizierte. Ein 33-jähriger Zeuge alarmierte gegen 21.10 Uhr die Polizei, nachdem er den Mann in der Nähe des Fangelturms gesehen hatte und diesen auf sein unangemessenes Verhalten ansprach. Der Rentner reagierte daraufhin, indem er den Zeugen unsittlich berührte, was die Situation eskalierte.
Der Zeuge entschied sich, sofort zum nahegelegenen Polizeirevier zu gehen, um eine detaillierte Beschreibung des Verdächtigen abzugeben. Die Ermittler kamen umgehend zum Tatort und identifizierten den Mann zweifelsfrei als den 63-Jährigen, der bereits zuvor in diesen Parkanlagen durch sein Verhalten aufgefallen war. Dies war nicht der erste Vorfall des Verdächtigen: Bereits am Mittwoch zuvor soll er eine 23-jährige Deutsche belästigt haben, nach dem die junge Frau am darauffolgenden Tag eine Anzeige bei der Polizei erstattete.
Rechtliche Hintergründe
Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlungen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg geführt. Exhibitionistische Handlungen umfassen das vorsätzliche Entblößen der Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit ohne Zustimmung anderer. Dies geschieht in der Regel, um sexuelle Erregung zu erlangen. Unter deutschem Recht sind solche Taten gemäß § 183 StGB strafbar, wobei diese Vorschrift primär auf männliche Täter Anwendung findet, während Frauen möglicherweise unter § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) fallen.
Die Polizei appelliert an die Öffentlichkeit, Verdachtsfälle sofort zu melden. Es ist wichtig zu wissen, dass solche Handlungen strafbar sind, wenn sie vorsätzlich geschehen und eine ungewollte Konfrontation mit sexuellen Inhalten für die Opfer hervorrufen.
Öffentliche Wahrnehmung und Präventionsmaßnahmen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von 2017 erfasste nahezu 7000 exhibitionistische Straftaten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass derartige Vorfälle keine Seltenheit sind und oft Frauen als Opfer betroffen sind. Es ist bekannt, dass Täter häufig versuchen, Macht und Dominanz auszudrücken, was durch solche Handlungen zum Ausdruck kommt.
Bei einer Konfrontation mit einem exhibitionistischen Verhalten ist es ratsam, sich umgehend an die Polizei zu wenden. Auch der Zugang zu rechtlichen Beratungen kann präventiv helfen, insbesondere für Opfer, die sich in solchen Situationen unsicher fühlen. Außerdem können Betroffene in therapeutische Maßnahmen eingebunden werden, um problematische Verhaltensmuster der Täter zu durchbrechen.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall in Neubrandenburg die Notwendigkeit, solche strafbaren Handlungen gründlich zu verfolgen und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.
Mehr dazu finden Sie in den Artikeln von Nordkurier und Strelitzius, sowie den rechtlichen Aspekten des Exhibitionismus auf Kujus Strafverteidigung.