Mecklenburg-Vorpommern

Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ruft Schröder und Schwesig als Zeugen in Klimaschutzstiftungsausschuss an

Untersuchungsausschuss lädt Ex-Kanzler Schröder als Zeugen

Eine bedeutende Entwicklung ereignete sich im Untersuchungsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der Vorgänge um die Klimaschutzstiftung. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sowie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) wurden als Zeugen geladen. Dies folgte auf einen interfraktionellen Antrag, der während einer nicht öffentlichen Sitzung vom Ausschuss beschlossen wurde. Insbesondere soll Schröder, der als Aufsichtsvorsitzender von Nord Stream 2 fungierte, seine Aussage machen. Die genauen Termine für die Zeugenbefragungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, wie die SPD-Fraktion nach der Sitzung bekannt gab.

Die Klimaschutzstiftung wurde Anfang 2021 gegründet, um den Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 trotz US-Sanktionen zu ermöglichen, was schließlich gelungen ist. Der Sonderausschuss, der auf Initiative der Opposition ins Leben gerufen wurde, hat die Aufgabe zu klären, inwiefern die russischen Geldgeber Einfluss auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Gründung der Stiftung hatten. Nord Stream 2, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, war mit 20 Millionen Euro der größte Geldgeber für die Klimaschutzstiftung MV.

Der Fall zieht das Interesse der Öffentlichkeit auf sich, da Fragen nach politischer Einflussnahme und Transparenz im Zusammenhang mit bedeutenden Energieprojekten aufgeworfen werden. Die Zeugenaussagen von Schröder und anderen Beteiligten könnten wichtige Einblicke in die Hintergründe des Stiftungsprojekts liefern und damit zur Aufklärung beitragen. Die Entscheidungen des Untersuchungsausschusses und die Erkenntnisse, die aus den Vernehmungen gewonnen werden, könnten maßgeblichen Einfluss auf zukünftige regulatorische Vorgaben und politische Entscheidungen im Energiebereich haben.

Quelle: dpa-infocom, dpa:240628-99-568356/2

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