Der Streit um den Campingplatz „Regenbogencamp“ in Prerow an der Ostsee spitzt sich weiter zu. Das Landgericht Stralsund hat entschieden, dass der Ideenwettbewerb zur Neugestaltung des Betriebs rechtmäßig abgelaufen ist. Dieses Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Regenbogen AG, die den Wettbewerb und den damit verbundenen Vertrag mit dem Gewinner angezweifelt hatte. Laut FAZ meinte die Regenbogen AG, dass sie besser platziert hätte sein müssen, doch sie landete schließlich nur auf dem dritten Platz.

In der Klage, die sich gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV richtete, wurde festgestellt, dass der später geschlossene Vertrag mit dem Wettbewerbsgewinner, der Firma Camper’s Friend, nicht Gegenstand des Verfahrens war, da er zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht abgeschlossen war. Zudem hat das Landgericht entschieden, dass die Regenbogen AG keinen Anspruch auf einen neuen Pachtvertrag hat.

Räumungsklage und Rechtsverfahren

Die Auseinandersetzungen haben auch rechtliche Folgen. Am 14. Oktober 2024 entschied das Landgericht Rostock in einer Räumungsklage der landeseigenen Stiftung, dass die Regenbogen AG Teile des Campingplatzgeländes am Darßer Strand räumen muss. Dieser Beschluss ermöglicht eine vorläufige Vollstreckung, sofern die Stiftung eine Sicherheitsleistung von zwei Millionen Euro hinterlegt, wie NDR berichtet. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Pachtvertrag mit der Regenbogen AG endete am 31. Dezember 2023. In einer Klausel im Vertrag wurde festgelegt, dass der Pachtvertrag neu verhandelt oder gekündigt werden kann, wenn Flächen vom Bund ins Eigentum des Landes übergehen. Der Vorsitzende Richter Till Halfmann stellte fest, dass die Regenbogen AG keinen Anspruch auf eine Vertragsfortschreibung hat und möglicherweise lediglich auf Schadenersatz Anspruch erheben kann. Ein Anwalt der Regenbogen AG kündigte bereits an, in Berufung zu gehen und bezeichnete die Situation als Enteignung.

Mehrere anhängige Verfahren

Zusätzlich zu den Räumungsklagen sind mehrere Verfahren zwischen der Regenbogen AG und dem Land anhängig. Ein weiterer Prozess wird am 26. November 2024 vor dem Landgericht Stralsund verhandelt, während auch die Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin mit verschiedenen Aspekten des Falls beschäftigt sind. Umweltminister Till Backhaus äußerte sich positiv zu dem Urteil und betonte, dass Dauercamper ihre Stellplätze weiterhin behalten können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Pachtverhältnis fordern von einem Pächter, dass er den Pachtgegenstand in einem vertraglich vereinbarten Zustand zurückgibt. Die Beseitigung etwaiger Veränderungen obliegt in der Regel dem Pächter. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn erhebliche Investitionen den Wert des Pachtgegenstands gesteigert haben, was in diesem Fall relevant sein könnte. Die rechtliche Lage ist jedoch kompliziert, da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, wie eine Übersicht auf frag-einen-anwalt.de zeigt.

Die Aussagen und weiteren Optionserwägungen der Regenbogen AG lassen darauf schließen, dass die Auseinandersetzungen um das Regenbogencamp noch lange nicht zu einem Ende gekommen sind. Die angestrebten Berufungsverfahren könnten entscheidend für die zukünftige Nutzung des Areals sein.