Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit unangekündigte Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sicherzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern war das Hauptzollamt Stralsund mit fast 100 Mitarbeitern im Einsatz, wobei insgesamt 334 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. In 67 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen, darunter Verdachtsfälle von Mindestlohnverstößen, Beitragsvorenthaltungen und illegaler Ausländerbeschäftigung.
Die durchgeführten Prüfungen werden nun durch umfangreiche Nachkontrollen ergänzt, bei denen die erhobenen Daten vor Ort mit den Aufzeichnungen der Unternehmen abgeglichen werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Hotellerie und Gastronomie gelegt, die dem Mindestlohngesetz unterliegen, welches seit Anfang 2024 einen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde vorsieht. Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen sowie der Gewährleistung fairer Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen werden risikoorientiert durchgeführt, mit stichprobenartigen oder umfassenden Untersuchungen je nach Situation. In Branchen mit hoher Schwarzarbeitsquote führt die FKS ganzjährig Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch, um eine effektive Kontrolle sicherzustellen. Der Zoll setzt sich aktiv für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ein und trägt somit zum Schutz der Arbeitsmarktintegrität und Chancengleichheit in verschiedenen Wirtschaftszweigen bei.