GreifswaldWirtschaft

Gedanken zur Sonntagsöffnung: Kontroverse um Regelungswut des Staates

Kritische Stimmen und alternative Lösungsansätze zur Sonntagsöffnungsgesetzgebung in Grenzregionen

Die Bewohner von Löcknitz und Ueckermünde an der Grenze zu Polen müssen sich darauf einstellen, dass die Supermärkte nicht mehr sonntags öffnen dürfen. Die Landesregierung hat die bisherige Ausnahmeregelung widerrufen, die es Geschäften in Orten, die 15 Kilometer von einem polnischen Grenzübergang entfernt liegen, erlaubte, jeden Sonntag zu öffnen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik sowohl beim Regionalbeauftragten des Unternehmerverbands Vorpommern, Norbert Raulin, als auch bei der Jungen Union Vorpommern-Greifswald.

Raulin bezeichnet die Maßnahme als eine „Regelungswut des Staates“ und fordert mehr Flexibilität für die Händler. Er argumentiert, dass Bürgermeister und Gewerbevereine selbst über Sonntagsöffnungszeiten entscheiden sollten, um den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und den Umsatz während der Sommermonate zu steigern. Die bisherige Begründung für die Aufhebung der Ausnahmeregelung ist für ihn nicht überzeugend, da Arbeitskräfte genug Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung haben.

Die Junge Union kritisiert ebenfalls das Sonntagsöffnungsverbot und plädiert für flexiblere Regelungen. Laut dem JU-Kreisvorsitzenden Dennis Becken sollte man sich an Polen orientieren, wo bestimmte verkaufsoffene Sonntage festgelegt sind. Becken hält das Argument des Schweriner Wirtschaftsministeriums, dass in Polen ein Sonntagsöffnungsverbot herrsche, für unzureichend, da es in Polen tatsächlich sieben Sonntage mit geöffneten Geschäften gibt.

Das Wirtschaftsministerium MV verteidigt die neuen Öffnungszeiten und betont den Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe. Es weist darauf hin, dass bestimmte Orte wie Ueckermünde nach der Bäderverkaufsverordnung sonntags öffnen dürfen, jedoch nur bestimmte Geschäfte. Das Ministerium sieht in den neuen Regelungen keinen Nachteil für die Wirtschaft und plant sogar eine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten gemäß der Bäderregelung. Trotz Kritik an der Bürokratie betont das Ministerium, dass eine komplette Abschaffung der Regelungen verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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