Mecklenburg-VorpommernUmwelt

Gerichtsverhandlung um Streit am Strandcampingplatz Regenbogencamp in Prerow

Im Zentrum eines erbitterten Rechtsstreits steht der Strandcampingplatz Regenbogencamp in Prerow, einer der wohl schönsten Campingplätze Deutschlands. Vor dem Landgericht Stralsund treffen der langjährige Betreiber, die Regenbogen AG, und das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümer aufeinander. Der Konflikt dreht sich hauptsächlich um die Gültigkeit des Pachtvertrages, der laut Land bis zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde, während die Regenbogen AG darauf beharrt, dass der Vertrag bis 2042 gültig sei.

Das Land bestreitet vehement die Laufzeit des Pachtvertrages bis 2042, was zu der gerichtlichen Auseinandersetzung geführt hat. Der Rechtsstreit betrifft hauptsächlich eine etwa 15 Hektar große Teilfläche des Campingplatzes, die wichtige Einrichtungen wie Sanitärgebäude und Stromanlagen beherbergt. Ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Rostock behandelt eine andere Teilfläche des Platzes, auf der Wohnwagen von Dauercampern platziert sind. Diese Situation führte sogar zur Einreichung einer Räumungsklage durch die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV gegen die Regenbogen AG.

Die Entscheidungen des Landgerichts Stralsund und des Landgerichts Rostock werden weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Regenbogencamps und der beteiligten Parteien haben. Die Verhandlung vor der 6. Zivilkammer in Stralsund ist von entscheidender Bedeutung, da sie die rechtliche Grundlage für den weiteren Betrieb und die Nutzung des Campingplatzes festlegen wird. Sowohl die Regenbogen AG als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern haben bisher keine Anzeichen gezeigt, dass sie in ihrem Standpunkt nachgeben würden, was auf eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung hindeutet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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