Kriminalität und JustizMecklenburg-Vorpommern

Gerichtsurteil zu Leichenzerteilung erschüttert Stralsund

Mysteriöser Mordfall: Hintergründe zum Prozess um zerstückelte Leiche

Im Prozess um den Tod eines Mannes und die grausame Zerstückelung seiner Leiche am Landgericht Stralsund wurden die zwei Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge, während der zweite Angeklagte, der bei der Zerstückelung beteiligt war, zu drei Jahren Haft aufgrund versuchter Strafvereitelung verurteilt wurde.

Die Gerichtsverhandlung legte dar, dass der Hauptangeklagte seinen 38 Jahre alten Bekannten in seiner Wohnung niederschlug, nachdem sie gemeinsam Alkohol konsumiert hatten. Der Verletzte wurde unbeaufsichtigt zurückgelassen und tragischerweise am nächsten Morgen tot aufgefunden. Zu diesem Zeitpunkt zerteilten die Angeklagten gemeinsam die Leiche des Opfers mithilfe von Messern, einer Säge und einer Machete.

Nach der grausamen Tat versuchten die Täter einen weiteren Bekannten zur Beseitigung der Körperteile zu überreden, indem sie ihm sogar Fotos schickten. Der Bekannte entschied sich dazu, die Polizei zu alarmieren, statt den Tätern beizustehen, was letztendlich zu ihrer Verhaftung führte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Haftstrafe für den Hauptangeklagten gefordert, während der Verteidiger auf einen Freispruch plädierte und auf Notwehr sowie offene Fragen zum Tathergang hinwies. Der zweite Angeklagte, erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen, erhielt eine Verurteilung zu drei Jahren Haft sowie die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe, da er bestritt, an der Zerstückelung beteiligt gewesen zu sein.

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Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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