Mecklenburg-VorpommernRügen

Gerichtsurteil im Streit um Campingplatz an der Ostsee

Erste Entscheidung im Streit um Küsten-Campingplatz erwartet

Die Auseinandersetzung um den Küsten-Campingplatz in Zingst wird mit großer Spannung erwartet. Die Konflikte sind tiefgreifend und betreffen sowohl lokale Gemeinden als auch die beteiligten Unternehmen. Nun steht die Entscheidung der Gerichte bevor.

Im Ringen zwischen der Gemeinde Mecklenburg-Vorpommern und dem Betreiber Küstenfreude GmbH um den Dünen-Campingplatz in Zingst auf dem Darss steht am Freitag ein wegweisendes Gerichtsurteil an. Das Amtsgericht Zingst muss urteilen, da sich beide Seiten am 6. Juni nicht außergerichtlich einigen konnten. Insbesondere die Gemeinde, die den Pachtvertrag kündigte, sah keinen Spielraum für Kompromisse. „Es scheint, als wären unsere Positionen unvereinbar“, äußerte einer der Anwälte der Gemeinde bei der Verhandlung vor drei Wochen.

Kündigungen und rechtliche Schritte

Vor dem zuständigen Gericht geht es um einen Teilbereich des Campingplatzes von etwa 20 Hektar, auf dem die Küstenfreude GmbH, die den Platz seit über 40 Jahren betreibt, sanitäre Einrichtungen, Stromversorgung und Abwasserleitungen errichtet hat. Die Gemeinde kündigte den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2022. Ein neuer Pächter wurde bereits ausgewählt. Dennoch weigerte sich die Küstenfreude GmbH, den Platz zu räumen. Es folgten rechtliche Schritte.

Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg argumentiert, dass der Vertrag bis 2045 laufe. Darüber hinaus verlangt es Entschädigungszahlungen für die Investitionen, die in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Campingplatz getätigt wurden. Auch die Gemeinde erkennt grundsätzlich die Berechtigung dieser Forderungen an.

„Die Situation ist verfahren“

Die Küstenfreude GmbH schlug als Lösungsansatz eine verkürzte Vertragsdauer bis 2030 sowie eine Entschädigung in Höhe von circa 18 Millionen Euro vor. Bei einer Gesamtlaufzeit bis 2045 würde das Unternehmen eigenen Angaben zufolge Einnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro entgehen.

Die Rechtsvertreter der Gemeinde bestehen jedoch darauf, dass die Kündigung rechtens sei. „Die Situation ist festgefahren“, so einer der Anwälte. „Nach über 40 Jahren ist es an der Zeit, eine Veränderung zuzulassen.“ Umweltministerin Sandra Müller hatte die Küstenfreude GmbH in den letzten Monaten mit unzuverlässigen Vertragspartnern in Verbindung gebracht und betont, dass sie sich nicht erpressen lasse.

Der Konflikt beschäftigt derzeit die Amtsgerichte Zingst und Barth sowie das Verwaltungsgericht Stralsund. Es sind insgesamt vier Verfahren anhängig, die unter anderem die Vergabe an einen neuen Pächter und unterschiedliche Gebietsgrößen betreffen. Das Amtsgericht Barth befasst sich beispielsweise mit einer Räumungsklage für den Zugangsbereich, also die Sand- und Dünenfläche, auf der die Camper stehen. Eigentümerin dieser Flächen ist die gemeindeeigene Stiftung für Umwelt- und Naturschutz.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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