Mecklenburg-Vorpommern

Gerichtsentscheid zu umstrittener Gaspipeline: Auswirkungen für die Region!

Entscheidung des Bundesverwaltungs-Gerichts: Bedeutung der Gaspipeline für das LNG-Terminal Mukran

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstagmittag sein Urteil über die Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin verkünden. Die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund hatten Klage gegen den Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung eingereicht. In der Hauptverhandlung vor einer Woche kritisierten die Kläger vor allem zwei Punkte der Pipeline. Sie bemängelten, dass naturschutzrechtliche Belange im sensiblen Ökosystem Greifswalder Bodden nicht ausreichend geprüft wurden. Zudem wurde angeführt, dass nach dem Willen der Bundesregierung keine Gasmangellage mehr bestehe, die den Betrieb des LNG-Terminals rechtfertigen würde.

Die Umweltverbände streben vor dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Vorjahr an. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte die 50 Kilometer lange Pipeline zwischen Lubmin und Mukran voraussichtlich nicht wie geplant Mitte Mai in Betrieb gehen. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe äußerte, dass die Antworten der Genehmigungsbehörden auf die Fragen des Gerichts als „mehr als dünn“ empfunden wurden. Er hofft darauf, dass sich das Gericht erneut mit der Thematik auseinandersetzt.

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Bereits im Hafen liegt seit Ende Februar ein LNG-Schiff, das über die bestehende Pipeline mit dem Gasfernleitungsnetz in Lubmin verbunden werden soll. Eilanträge, die auf einen Baustopp abzielten, scheiterten zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht unter anderem aufgrund der Lage am Gasmarkt.

Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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