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Gericht veröffentlicht Urteil über Regenbogencamp in Prerow – Streit um Campingplatz eskaliert

Gericht fällt wegweisendes Urteil im Streit um das Regenbogencamp

Ein Gerichtsurteil in einem langwierigen Rechtsstreit um das Regenbogencamp an der Ostsee wird heute erwartet. Der Konflikt zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem langjährigen Betreiber des Campingplatzes hat Aufsehen erregt und mehrere juristische Auseinandersetzungen hervorgerufen.

Das Landgericht Stralsund soll am heutigen Freitag um 9.30 Uhr sein Urteil verkünden, nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Die Regenbogen AG aus Schönkirchen, Schleswig-Holstein, betreibt den Campingplatz seit rund 30 Jahren und kämpft gegen die Kündigung ihres Pachtvertrages, der vom Land für Ende 2023 ausgesprochen wurde.

Der zentrale Streitpunkt liegt in der Laufzeit des Pachtvertrages, den die Regenbogen AG bis 2042 datiert. Das Land bestreitet diese Vereinbarung und ist der Ansicht, dass der Vertrag bereits 2023 endete. Das Gerichtsverfahren betrifft eine Teilfläche des Campingplatzes mit einer Größe von etwa 15 Hektar, auf der wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Sanitärgebäude und Stromversorgungseinrichtungen stehen.

Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Konsequenzen für beide Parteien haben und könnte auch für andere Betreiber von Campingplätzen in Deutschland von Bedeutung sein. Der Ausgang des Falls wird mit Spannung erwartet und könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Vertragsstreitigkeiten schaffen.

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