Mecklenburg-Vorpommern

Freispruch wegen Notwehr: Landgericht Neubrandenburg spricht 20-Jährigen frei

Entlastung durch Notwehr: Urteil im Prozess um tödliche Messerattacke

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke hat das Landgericht Neubrandenburg den 20-jährigen Angeklagten freigesprochen. Laut der Urteilsbegründung handelte der Angeklagte aus Notwehr. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023 vor seiner Wohnung in der Ihlenfelder Vorstadt in Neubrandenburg, wo der Angeklagte seinen 21 Jahre alten Kumpel erstochen hatte. Beide Männer waren in Drogengeschäfte verwickelt.

Der verstorbene Mann näherte sich mit einer geladenen Schreckschusspistole dem heute freigesprochenen Angeklagten, bedrohte ihn und forderte Drogen und Geld. Da er vermummt war, erkannte der 20-Jährige seinen Kumpel nicht. Infolge von Todesangst und Adrenalinrausch zog er ein Messer und stach auf den Angreifer ein. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten wegen Totschlags angeklagt.

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Während des Prozesses unterstützte ein Zeuge die Version des Angeklagten, der die Schreckschusspistole verliehen hatte. Der Zeuge lehnte es mehrmals ab, „mitzumachen“. Der freigesprochene Angeklagte entschuldigte sich zudem während des Prozesses bei den Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger im Gerichtssaal anwesend waren.

Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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