Vorfall | Migration |
---|---|
Ort | Nostorf-Horst, Stern Buchholz, Upahl |
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, die Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzustocken, obwohl die Asylbewerberzahlen rückläufig sind. Mitte Dezember 2023 waren 1.210 Plätze in den Einrichtungen in Stern Buchholz und Nostorf-Horst zu 80 Prozent belegt, was 962 lebenden Menschen entspricht. Um Konflikte zu vermeiden, werden nicht alle Räume voll belegt, und schon ab einer Belegung von 75 Prozent gilt die Einrichtung als voll.
Im Jahr 2021 wurden 43 zusätzliche Plätze in einem neuen Gebäude in Betrieb genommen. Im Januar 2023 sind zwei weitere Gebäude mit insgesamt 180 Plätzen hinzugekommen. Ein Kabinettsbeschluss vom März 2024 sieht eine Verdopplung der Gesamtkapazität auf 2.400 Plätze vor. Aktuell gibt es 440 Plätze in Nostorf-Horst und 770 Plätze in Stern Buchholz. Die geplante Erweiterung an beiden Standorten soll bis 2025 umgesetzt werden und etwa die Hälfte der zusätzlichen Plätze schaffen.
Unterbringung und Nachfrage
Die Suche nach einem dritten Standort für Erstaufnahme soll dazu dienen, die Kommunen zu entlasten. Diese fordern eine Erhöhung der Erstaufnahmekapazitäten, um Zeit für die Schaffung von Wohnungen und Sammelunterkünften zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wurden Sporthallen erneut zu Notunterkünften umfunktioniert. Zudem sorgte der Widerstand gegen den Bau eines Containerdorfes für Flüchtlinge in Upahl für bundesweite Schlagzeilen.
Innenminister Christian Pegel erwartet für 2023 eine geringere Anzahl an Asylbewerbern im Vergleich zu den Vorjahren. Bis Ende November 2023 wurden rund 3.700 Asylanträge registriert, 2022 waren es etwa 5.800. Der Rückgang der Asylbewerberzahlen wird auf Grenzkontrollen sowie Veränderungen in der Bundespolitik zurückgeführt. Auch die Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine ist rückläufig.
Darüber hinaus zeigen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass die Antragszahlen zu Asyl in Deutschland nur einen Teil der Fluchtzuwanderung erfassen. Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine nach Europa geflüchtet. Mitte August 2024 waren im deutschen Ausländerzentralregister rund 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine registriert.
Ukrainische Staatsangehörige können seit Anfang 2022 unbürokratisch einen vorübergehenden Aufenthaltstitel in EU-Staaten erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Dadurch wird ein großer Teil der ukrainischen Schutzsuchenden, die arbeiten und Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und Bildung erhalten, nicht in den BAMF-Zahlen erfasst. 2022 stellten lediglich 705 ukrainische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl; in 2023 waren es 655.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 351.915 Asylanträge in Deutschland gestellt. Verglichen mit den Vorjahren zeigt sich ein allgemeiner Anstieg der Antragszahlen, der seit 2007/2008 zu beobachten ist. Der Höhepunkt wurde 2016 mit 745.545 Anträgen registriert.
Der Rückgang der Asylanträge und die systematische Erfassung von Schutzsuchenden stellt weiterhin eine Herausforderung dar, insbesondere für die Bundesländer, die nach dem Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden aufnehmen müssen.