In Mecklenburg-Vorpommern steht eine 73-jährige Frau im Mittelpunkt eines zivilrechtlichen Verfahrens, das in den kommenden Tagen am Landgericht Neubrandenburg enden könnte. Die Frau fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz von einer Klinik, in der ihr Ehemann im Mai 2021 starb. Der Streitwert umfasst insgesamt rund 35.000 Euro, und ein Vergleich über etwa 11.700 Euro steht zur Debatte, wobei das endgültige Urteil bis Ende Januar 2025 erwartet wird.
Der Ehemann der Klägerin wurde am 5. Mai 2021 in die Klinik eingeliefert, nachdem er über starke Bauchschmerzen klagte. Zu diesem Zeitpunkt litt er bereits an erheblichen Vorerkrankungen. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, und 18 Tage nach der Einlieferung verstarb er. Zuvor hatten die Ehepartner noch den 70. Geburtstag des Mannes am 27. April 2021 gefeiert. Während seines Aufenthalts in der Klinik wurde ihm ein Antibiotikum verabreicht, das gegen die später diagnostizierte Lungenentzündung nicht wirksam war. Diese wurde zu spät behandelt, was sowohl als grober Behandlungsfehler gewertet wird, als auch zu einem teilweisen Nierenversagen und letztlich zu einem Multiorganversagen führte.
Gerichtliche Schritte und Anspruch auf Schmerzensgeld
Bei der Güteverhandlung, zu der sich die Klägerin und Klinikvertreter kürzlich mit einem Gutachter trafen, wurde der Vergleich in Höhe von 11.700 Euro vorgeschlagen. Klinikvertreter stimmten dem Vorschlag jedoch nur unter Vorbehalt zu, da sie die Zustimmung ihrer Klinikversicherung abwarten müssen. In der Verhandlung wurde auch die Schwere der Behandlungsfehler thematisiert, die nach deutschem Zivilrecht einen Anspruch auf Schadensersatz begründen können. Nach Patientenanwalt sind Schmerzensgeldansprüche Teil des deutschen Zivilrechts und können bei medizinischen Behandlungsfehlern geltend gemacht werden.
Ein medizinischer Behandlungsfehler ist gegeben, wenn die festgelegten medizinischen Standards nicht eingehalten werden. In diesem Fall hatte der Gutachter die Sterbewahrscheinlichkeit bei einem Nierenversagen auf 60 Prozent geschätzt, und der Mann verstarb eine Woche nach dem letzten Besuch seiner Ehefrau. Achten sollte man auf die Möglichkeit, Schmerzensgeld sowohl für materielle (z. B. Behandlungs- und Einkommensverluste) als auch immaterielle Schäden (Schmerzen und Leiden) zu fordern. Die Verfahren zur Geltendmachung dieser Ansprüche können komplex sein. Ein Expertenartikel zum Schmerzensgeldrecht empfiehlt, bei Anzeichen eines Behandlungsfehlers umgehend rechtlichen Rat einzuholen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in diesem Fall nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale Herausforderungen für die Klägerin bestehen. Das juristische Prozedere kann langwierig sein, weshalb oft eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. Das Landgericht Neubrandenburg wird bald entscheiden, ob dieser Fall in einem Vergleich endet oder ob es zu einer umfassenderen gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.