Vorfall | Einbruch, Diebstahl |
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Uhrzeit | 04:00 |
Ort | Ferdinandshof, Mecklenburg-Vorpommern |
Festnahmen | 1 |
Sachschaden in € | 1000 |
Ursache | Alkohol |
In Ferdinandshof, Mecklenburg-Vorpommern, wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag in einen Netto-Supermarkt eingebrochen. Wie Bild berichtete, stahlen zwei Männer dabei Knaller und Feuerwerk im Wert von 1000 Euro. Um in den Supermarkt einzudringen, nutzten die Täter einen Gullydeckel, um die Scheibe zu zertrümmern.
Nachdem die Polizei um 4 Uhr morgens von einem Mitarbeiter der Wachschutzfirma alarmiert wurde, begaben sich die Beamten in die Pasewalker Straße. Etwa eineinhalb Stunden nach dem Einbruch bemerkten die Polizisten zwei Radfahrer, die ohne Licht und mit vollen Einkaufstaschen unterwegs waren. Während einer der Radfahrer fliehen konnte, wurde der andere, ein 30 Jahre alter Mann, festgenommen. Dieser war bereits polizeibekannt und führte große Mengen an Feuerwerkskörpern mit sich. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,93 Promille.
Regelungen für Silvesterfeuerwerk in der Region
Zum Thema Feuerwerk hat Nordkurier darauf hingewiesen, dass in vielen Städten und Gemeinden klare Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester gelten. Diese Regelungen sind vor allem aus Brandschutzgründen nötig, insbesondere in der Nähe von Reetdachhäusern.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, zu denen das Kleinfeuerwerk für den Jahreswechsel gehört, dürfen in der Regel nur mit Erlaubnis oder Befähigungsschein abgebrannt werden, es sei denn, es handelt sich um die Tage vom 31. Dezember bis 1. Januar für Personen über 18 Jahre. In Schwerin beispielsweise ist das Abbrennen von F2-Feuerwerk im Umkreis von 50 Metern um schutzwürdige und brandempfindliche Objekte verboten, wobei Verstöße mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Zusätzlich dürfen in Rostock F2-Feuerwerke nur 200 Meter von stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie Tankstellen abgebrannt werden, und das nur zu festgelegten Zeiten. Im Landkreis Nordwestmecklenburg hingegen gilt ein Verbot für Raketen und römische Lichter im Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Objekte, wobei Verstöße bis zu 50.000 Euro kosten können.
Ort des Geschehens
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