KulturMecklenburg-Vorpommern

Die Kunst der Kündigung: Wichtige Tipps zur Wirksamkeit

Die geheime Macht der Unterschrift: Was Sie über Kündigungen wissen müssen.

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags muss gemäß gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher Form erfolgen. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben per Post versendet werden muss, um rechtsgültig zu sein. Alternative Formen wie E-Mail oder andere digitale Kommunikationsmittel sind nicht ausreichend. Ein wesentlicher Bestandteil des Kündigungsschreibens ist die eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers.

Die Unterschrift auf der Kündigung muss im Original handschriftlich erfolgen, da gedruckte oder elektronische Varianten nicht rechtskräftig sind. Sogar bei der handschriftlichen Signatur müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Unterschrift muss klar erkennen lassen, wer der Aussteller des Schreibens ist. Es ist wichtig, dass die Unterschrift deutlich genug ist, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Es wurde betont, dass die Unterschrift nicht vollständig lesbar sein muss, sondern lediglich zur Identifikation des Ausstellers dient. Ein Schriftzug mit individuellen Merkmalen, der eine Nachbildung erschwert, ist ausreichend. Es ist ratsam, die Kündigung mit einem farbigen Stift zu unterschreiben, um das Original deutlich erkennbar zu machen. Zudem wird empfohlen, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.

In der Praxis ist es für die Gültigkeit der Kündigung ausreichend, wenn der Aussteller das Dokument unterzeichnet und der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Obwohl viele Arbeitnehmer eine Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber anfordern, ist diese für die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens nicht erforderlich. Es obliegt dem Arbeitgeber, die Kündigung zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Bestätigung zu senden.

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Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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