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Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt Eilanträge gegen Flüssiggas-Terminal auf Rügen für unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat alle Eilanträge gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals in Mukran auf Rügen als unzulässig erklärt. Die Kläger, darunter die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk und private Grundstückseigentümer, sind somit gescheitert. Das Gericht stellte fest, dass keine Sicherheitsrisiken für die Kläger bestehen, da Wohnhäuser, die Jugendherberge Prora und beplante Gebiete in Binz weit außerhalb des Sicherheitsabstands zum Terminal liegen. Sollte es zu Störfällen kommen, würden diese keine weitreichenden Auswirkungen auf die Kläger haben. Die Kläger haben daher kaum Chancen auf Erfolg im Hauptsacheverfahren, obwohl dieses noch aussteht.

Aussage von Deutsche Regas steht aus

Die Gemeinde Binz hat Bedenken geäußert, dass bei Bränden oder Explosionen erhebliche Schäden für die Gemeinde, insbesondere Prora, entstehen könnten. Allerdings hat das Ostseebad Binz bisher keine offizielle Erklärung abgegeben. Deutsche Regas wird sich voraussichtlich am Nachmittag zu dem Thema äußern, um ihre Position zu verdeutlichen.

Kontroverse um das LNG-Terminal hält an

Die Gemeinde Binz warnt vor den potenziellen Schäden, die das LNG-Terminal für den Tourismus, die Natur und das Klima mit sich bringen könnte. Sie argumentiert, dass das Terminal im Winter nicht mehr zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland notwendig sei. Dieser Streit um die LNG-Anlage ist kein isolierter Fall, da bereits im April Klagen von Umweltorganisationen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen wurden, die die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anschließt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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