Mecklenburg-Vorpommern

Bundesverwaltungsgericht beschließt: Gaspipeline von Sassnitz nach Lubmin genehmigt

LNG-Terminal Mukran: Umweltverbände lehnen Gerichtsurteil ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbunds (NABU) gegen die Genehmigung einer Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen. Die Gaspipeline, die das LNG-Terminal in Mukran mit dem Gasfernleitungsnetz in Lubmin verbinden soll, kann voraussichtlich Mitte Mai in Betrieb gehen, wie vom Terminal-Betreiber Deutsche ReGas geplant. Die Umweltverbände hatten vor Gericht argumentiert, dass naturschutzrechtliche Aspekte im sensiblen Ökosystem Greifswalder Bodden nicht ausreichend geprüft worden seien und dass keine Gasmangellage bestehe, die den Betrieb des LNG-Terminals rechtfertigen würde.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das Projekt jedoch als gerechtfertigt an, um die fortbestehende Gasversorgungskrise aufgrund der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Die Leipziger Richter stellten fest, dass das Vorhaben mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar sei. Der Bergamt Stralsund durfte außerdem gemäß dem LNG-Beschleunigungsgesetz auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten.

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Die DUH und der NABU prüfen nun weitere rechtliche Schritte gegen das LNG-Terminal auf Rügen, das sie als überflüssig betrachten. Sie beabsichtigen, gegen die Genehmigung des gesamten Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen. Der Sprecher des Pipelinebetreibers Gascade begrüßte das Urteil als Bestätigung der korrekten Genehmigung. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer äußerte sich positiv über die höchstrichterliche Entscheidung als ein Schritt zur Rechtssicherheit.

Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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