Die Bundesländer haben bis zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt am 31. Mai die Verpflichtung, sämtliche für Ende 2027 vorgesehene Windparkplanungsflächen auszuweisen. Dabei müssen sie Planaufstellungsbeschlüsse oder in Kraft getretene Landesgesetze und Raumordnungspläne vorlegen können, die das jeweilige Flächenziel des Bundeslandes voraussichtlich erreichen lassen. Das Ziel besteht darin, bis zum 31. Dezember 2027 insgesamt 1,4 Prozent der deutschen Fläche für die Nutzung von Windenergie auszuweisen.
Eine Analyse der Berliner Fachagentur Wind- und Solarenergie zeigt, dass bis Ende 2022 nur Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen ihr Ziel erfüllt hatten, wobei Hessen und Bremen sogar übererfüllt haben. Im Gegensatz dazu lagen die Südbundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie die Ostbundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern deutlich hinter den gesetzlichen Zielvorgaben zurück.
Besonders auffällig war der Rückstand der Süd- und Ostbundesländer bei den anrechenbaren Windparkeignungsflächen. Während die Südländer nur 0,3-0,4 Prozent der Landesfläche ausgewiesen hatten, lag dieser Anteil bei den Ostbundesländern bei 0,1-0,5 Prozent. Niedersachsen und Brandenburg wiesen ebenfalls große statistische Rückstände auf, wobei in Brandenburg derzeit sogar gar keine Windparkeignungsflächen gelten.
Die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sind bereits in den Bundesländern bekannt. Niedersachsen hat beispielsweise ambitionierte Zielsetzungen durch ein Landesgesetz vorgegeben, das individuell zwischen null und vier Prozent an Flächenanteil vorsieht. Im April wurde das entsprechende Niedersächsische Windenergiegesetz vom Landtag in Hannover verabschiedet.