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Asylklageverfahren in Mecklenburg-Vorpommern: Lange Wartezeiten trotz Personalaufstockung

Mehr Richter zur Beschleunigung von Asylklageverfahren in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ziehen sich Klageverfahren abgelehnter Asylbewerber oft über mehr als ein Jahr hin. Dies hat zu einer Überlastung der Verwaltungsgerichte in Greifswald und Schwerin geführt, wie aus einer Antwort des Justizministeriums in Schwerin auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten René Domke hervorgeht.

Im Jahr 2023 dauerte es durchschnittlich 14,5 Monate (im Jahr 2022: 19,2) am Verwaltungsgericht Greifswald, während es im ersten Quartal 2024 sogar 15,4 Monate betrug. Am Verwaltungsgericht Schwerin lag die durchschnittliche Verfahrensdauer im vergangenen Jahr bei 13,3 Monaten (2022: 15,1) und in den ersten drei Monaten dieses Jahres bei 11,4 Monaten.

Das Justizministerium reagierte auf diese langen Verfahrenszeiten, indem es fünf zusätzliche Richterstellen schuf und derzeit besetzt. Diese Maßnahme soll ermöglichen, dass jeweils eine zusätzliche Kammer an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald eingerichtet wird, um die Bearbeitung von Asylverfahren zu beschleunigen.

Bund und Länder haben im März vereinbart, die Verfahren in Bezug auf Asyl und Asylklage zu beschleunigen, um abgelehnte Asylsuchende zügiger auszuweisen. Dies soll Kapazitäten schaffen, damit denjenigen, die bleiben dürfen, mehr Unterstützung zuteilwerden kann, sei es durch Sprachkurse oder bei der Arbeitsplatzsuche.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab bekannt, dass Asylklageverfahren im Bundesdurchschnitt zwei Jahre dauern. Er strebt an, dass diese Verfahren zukünftig in weniger als einem halben Jahr abgeschlossen werden sollen, um die Effizienz zu steigern und die Integration von anerkannten Asylbewerbern zu fördern.

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