Kriminalität und JustizMecklenburg-Vorpommern

Angeklagter gesteht tödliche Messerattacke in Malchow

Im Rahmen des Prozesses um die Messerattacke gegen eine Frau in Malchow hat der 38-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Neubrandenburg angeblich ein Geständnis abgelegt. Der Gerichtssprecher teilte mit, dass die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Die Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, fiel aufgrund der Möglichkeit, dass der Angeklagte dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden könnte. Gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz kann in solchen Fällen die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Das Urteil soll erst nach dem 5. Juni öffentlich verkündet werden. Bis dahin sind fünf Verhandlungstage anberaumt.

Der Angeklagte wird beschuldigt, in der gemeinsamen Wohnung in Malchow einen Streit mit seiner 41-jährigen Lebensgefährtin gehabt zu haben, der eskalierte. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft mit einem großem Küchenmesser mehrmals auf die Frau eingestochen haben. Dies führte zu inneren Blutungen, an denen die Frau verstarb. Nach Angaben der Ermittler hatte der Angeklagte selbst die Polizei nach dem gewaltsamen Vorfall gerufen. Zu Beginn des Prozesses waren drei Zeugen geladen.

Die Tat sorgte für Aufsehen in Malchow und umliegenden Regionen, insbesondere aufgrund der tragischen Konsequenzen für die 41-jährige Frau aus der Slowakei. Es wird erwartet, dass das Gericht den Fall gründlich prüfen und eine gerechte Entscheidung treffen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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