In Brandenburg ist ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt worden, erstmals seit 1988 in Deutschland. Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) teilte in Potsdam mit, dass im Kreis Märkisch-Oderland bereits drei Wasserbüffel verendet sind. Das Virus, welches als hoch ansteckend für Rinder, Schweine und Schafe gilt, wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt und stellt für Menschen keine Gefahr dar. Die betroffene Büffelherde, die aus insgesamt elf Tieren besteht, wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wie unter anderem Tag24 berichtet.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat bereits Maßnahmen zur Untersuchung der Ursachen des Ausbruchs eingeleitet. Unterstützt wird er dabei durch zwei Spezialisten des Loeffler-Instituts, die den Tierseuchendienst des Landes bei den Ermittlungen unterstützen. Lokale Behörden haben Sperrkreise eingerichtet, um einen weiteren Kontakt mit möglicherweise infizierten Tieren zu verhindern. MOL-Landrat Gernot Schmidt (SPD) erklärte, die Situation sei unter Kontrolle und erfordere schnelles Handeln.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche ist in Deutschland klar durch das Tierseuchengesetz geregelt, das den Schutz von Viehbeständen und die Bekämpfung von Tierseuchen zum Ziel hat. Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen bei Verdacht auf Tierseuchen und regelt unter anderem die Anzeigepflicht sowie die Entschädigung bei Tierverlusten, wie Bussgeldkatalog erläutert. In § 4 des Tiergesundheitsgesetzes ist die Anzeigepflicht bei Verdacht auf einen Seuchenausbruch festgelegt, während § 5 die Absonderung und epidemiologische Untersuchung der betroffenen Tiere durch Tierärzte behandelt.

Da MKS eine hochansteckende Viruserkrankung ist, die nicht nur Nutztiere, sondern auch Zoo- und Wildtiere betreffen kann, sehen die Behörden strikte Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Tieren und Menschen zu schützen. Historisch gesehen waren Maul- und Klauenseuche sowie andere Tierseuchen wie BSE und die Geflügelpest bereits in Deutschland relevant und haben erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das letzte Mal wurden in Deutschland MKS-Fälle im Jahr 1988 registriert, und seitdem gilt das Land als amtlich MKS-frei, was durch das Tierseuchengesetz unterstützt wird.

Endemische Gefahr in anderen Regionen

MKS ist in verschiedenen Regionen der Welt endemisch, darunter die Türkei, der Nahe Osten, Afrika, viele asiatische Länder und Teile Südamerikas. Die illegalen Einfuhr tierischer Produkte aus diesen Ländern stellt eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Um die tierischen Bestände in Deutschland zu schützen, ist es von größter Wichtigkeit, die Überwachung und Kontrolle der Tiergesundheit rigoros fortzuführen. Bei Feststellung von Ausbrüchen werden unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen, wie in der aktuellen Situation in Brandenburg.