Seit Jahresbeginn 2025 sind bayerische Unikliniken verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Ärzte elektronisch zu erfassen. Diese neue Regelung kommt nicht ohne Kontroversen. Der Marburger Bund hat im Rahmen einer Umfrage zwischen dem 13. Dezember 2024 und dem 13. Januar 2025 umfassende Mängel bei der Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung festgestellt. Unter den befragten Kliniken befinden sich renommierte Institutionen wie die Technische Universität München (TUM) und die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München sowie Unikliniken in Augsburg, Würzburg, Erlangen und Regensburg.
Von über 6.300 beschäftigten Ärzten gaben 849 ihre Rückmeldung ab. Die Ergebnisse sind alarmierend: An keiner der befragten Unikliniken existiert eine „manipulationsfreie, elektronische Zeiterfassung“. Fast 60 Prozent der Arbeitszeiten werden nach wie vor handschriftlich festgehalten. Wo elektronische Systeme implementiert sind, berichten Ärzte von Manipulationsversuchen, wie Kappungsgrenzen oder dem automatischen Abzug von Pausen.
Mängel bei der Zeiterfassung
Die Ergebnisse der Umfrage wurden vom Marburger Bund als „katastrophal“ eingestuft. Die Gewerkschaft fordert die Kliniken auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeiten sicherzustellen. Laut den Informationen aus dem Bayerischen Rundfunk sind diese Anforderungen auch die Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2019, das eine systematische, lückenlose und objektive Erfassung der Arbeitszeiten für Unternehmen in der EU vorschreibt. Diese Vorgaben wurden später vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Deutschland 2022 bestätigt.
Die besondere Herausforderung für die Unikliniken liegt in den flexiblen Arbeitszeitmodellen und Schichtdiensten im Gesundheitswesen. Diese machen eine vollständige Anpassung und Implementierung der elektronischen Systeme notwendig, um den neuen tarifvertraglichen Regelungen gerecht zu werden.
Forderungen der Gewerkschaft
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue tarifvertragliche Regelung, die die elektronische Erfassung der Arbeitszeit verbindlich vorschreibt. Diese Regelung fordert, dass die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz dokumentiert werden muss. Laut der AZH ist die Wahl der richtigen Lösung für die Arbeitszeiterfassung entscheidend. Elektronische Systeme bieten Vorteile wie Effizienz, Transparenz und Flexibilität, die für die vielen Facetten des Gesundheitswesens dringend benötigt werden.
Die Situation in den bayerischen Unikliniken zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Ärzte zu verbessern, müssen die Kliniken umfassende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Zeiterfassungssysteme ergreifen.