Am 25. Januar 2025 stehen nicht nur die Bundestagswahlen vor der Tür, sondern es rücken auch bedeutende Änderungen im Bereich der Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen in den Vordergrund. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird ein neuer, kleinerer Bundestag mit 630 Sitzen gewählt. Die Reduzierung der Mandate erfolgt auf der Grundlage der Zweitstimmenergebnisse, da Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen werden. Dies geschieht gleichzeitig mit einer Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent für Beschäftigte der Länder und einer Erhöhung von 50 Euro monatlich für Auszubildende.
Ein zentraler Punkt der bevorstehenden Änderungen betrifft die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen. Ab dem 1. Februar 2025 wird diese Vergütung, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt wird, halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Dies betrifft sowohl Teileinspeisungen als auch Volleinspeisungen und ist Teil der aktuellen Strategie zur Energiewende in Deutschland. Betreiber sollten sich in diesem Zusammenhang über die neuen Vergütungssätze informieren, die abhängig von der Anlagenleistung und dem Inbetriebnahmedatum sind, um die finanziellen Vorteile optimal auszuschöpfen.
Neuerungen in der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bleibt zwar für 20 Jahre garantiert, allerdings mit merklichen Absenkungen der Vergütungssätze. Ab dem 1. Februar 2025 gelten folgende Tarife:
Anlagengröße | Teileinspeisung (Cent/kWh) | Volleinspeisung (Cent/kWh) |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 7,94 | 12,60 |
10 bis 40 kWp | 6,88 | 10,56 |
40 bis 100 kWp | 5,62 | 10,56 |
Zusätzlich wird ab 2025 die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen ausgesetzt, und die Schwelle für die verpflichtende Eigenvermarktung senkt sich von 100 kW auf 25 kW. Diese Maßnahmen sollen die Verteilung der Netzkosten fairer gestalten und den Ausbau der Photovoltaik fördern.
Betreiber, die in Photovoltaikanlagen investieren, können sich jedoch nach wie vor auf die Attraktivität der Installation auf Hausdächern verlassen. Zukünftig wird auch eine Digitalisierung des Netzanschlusses für PV-Anlagen bis 30 kW bis zum 1. Januar 2025 erwartet. Netzbetreiber müssen entsprechende digitale Prozesse und Webportale bereitstellen, um eine effiziente Anbindung zu gewährleisten.
Förderung und Zukunftsperspektiven
Die Bundesregierung hat die Einspeisevergütung im Rahmen des EEG 2025 festgelegt, um die Klimaziele zu erreichen und die Solarenergiezu fördern. Die Varianten der Einspeisevergütung hängen von der Größe der Anlagen, der Art der Nutzung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Das EEG 2025, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, könnte auch die Einführung von Investitionskostenzuschüssen als neue Förderung mit sich bringen.
Die Einspeisevergütung ist eine zentrale Größe im Hinblick auf die Produktion von Solarstrom und stellt sicher, dass Betreiber von PV-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom erhalten. Frühzeitige Investitionen in Photovoltaikanlagen können gerade in Anbetracht der bevorstehenden Kürzungen der Vergütungssätze lukrativ sein. Informationen zur Einspeisevergütung finden sich unter anderem bei Merkur, Solar-Experten und Regional-Photovoltaik.