Am 8. Januar 2025 kam es zu einem Überfall auf einen 14-Jährigen in einem Park in München-Pasing. Die Tat ereignete sich gegen 18:50 Uhr in einer Grünanlage an der Avenariusstraße, als drei maskierte Jugendliche Wertsachen von dem Jungen forderten. Laut tz.de übergab der Junge seine persönlichen Gegenstände, darunter ein Mobiltelefon. Die Täter flüchteten anschließend in unbekannte Richtung.

Nach dem Überfall suchte der 14-Jährige Hilfe bei Passanten, die umgehend die Polizei informierten. Trotz der sofortigen Fahndung durch mehrere Streifenwagen gab es zunächst keinen konkreten Tatverdacht. In der Nähe der Würmtalstraße in Hadern wurde wenig später das gestohlene Mobiltelefon gefunden, was den Ermittlungen neue Indizien lieferte.

Täterbeschreibung und Fahndung

Die Polizei bittet nun um Hinweise aus der Umgebung der Avenariusstraße, Planegger Straße, Am Stadtpark (Pasing) und Würmtalstraße (Hadern). Die Beschreibung der Täter ist wie folgt:

  • Täter 1: männlich, 15-18 Jahre, ca. 2 Meter groß, schlank, muskulös, dunkle Jacke, dunkle Hose, schwarze Skimaske.
  • Täter 2: männlich, ca. 16 Jahre, ca. 1,80 Meter groß, schlank, dunkle Jacke, dunkle Hose, graues Stofftuch über Mund und Nase.
  • Täter 3: männlich, ca. 1,85 Meter groß, dunkel gekleidet.

Hinweise können beim Kommissariat 21 der Münchner Polizei unter der Telefonnummer 089 2910-0 oder bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.

Gesellschaftliche Diskussionen über Jugendkriminalität

Der Vorfall in München ist Teil eines breiteren Problems der Jugendkriminalität, das in Deutschland zunehmend gesellschaftliche und politische Diskussionen auslöst. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2023 rund 483.000 tatverdächtige Personen unter 21 Jahren, was etwa 21% aller Tatverdächtigen in Deutschland ausmacht. Die häufigste Straftat unter tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen war Diebstahl, während die häufigsten Gewaltverbrechen unter den unter 21-Jährigen gefährliche und schwere Körperverletzung waren.

In Deutschland gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren das Jugendgerichtsgesetz (JGG), welches darauf abzielt, erneute Straftaten zu verhindern und den psychologischen Entwicklungsprozess zu berücksichtigen. Für Kinder unter 14 Jahren gilt grundsätzlich die Schuldunfähigkeit gemäß § 19 StGB.

Einige der Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft steht, sind die steigenden Fallzahlen in der Altersgruppe unter 14 Jahren. Nach den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) gab es einen Anstieg von Rechtsverstößen, die nicht nur zu strafrechtlichen Verfolgungen führen, sondern auch eine Debatte über Präventionsmaßnahmen anstoßen. So wurden im Jahr 2022 etwa 20.500 Jugendliche und 36.800 Heranwachsende rechtskräftig verurteilt, wobei die häufigste Strafe das Zuchtmittel und Jugendstrafe zwischen ein und zwei Jahren betrug.

Quellen

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 3
de.statista.com
Quellen gesamt
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