Luxemburg hat heute, am 13. Februar 2025, Einspruch bei der Europäischen Kommission gegen die Verlängerung der Grenzkontrollen in Deutschland eingelegt. Dies gab der luxemburgische Innenminister Léon Gloden im Parlament bekannt. Die formelle Beschwerde wird noch in diesem Monat nach Brüssel gesendet. Luxemburg kritisiert die Begründung der Bundesregierung als juristisch nicht haltbar und verlangt eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der deutschen Kontrollen durch die Kommission.

Die Bundesregierung hat die Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen bis zum 15. September 2025 verlängert. Diese Maßnahme sei notwendig im Kampf gegen irreguläre Migration. Luxemburg verweist jedoch auf einen Rückgang der illegalen Migration nach Deutschland in den letzten Monaten und betont die Bedeutung der Einhaltung des Schengen-Abkommens. Gloden macht klar, dass für die luxemburgische Regierung die effektive Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums von großer Priorität ist.

Kritik an den Grenzkontrollen

Die Saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger äußert ebenfalls große Bedenken bezüglich der verlängerten Kontrollen und fordert ein konkretes Szenario für den Ausstieg aus diesen Maßnahmen. Der luxemburgische Innenminister lehnte zudem den Antrag der sozialdemokratischen Opposition ab, eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten, da eine solche Verhandlung länger als drei Jahre dauern könnte.

Im Schengen-Raum, der als das größte Gebiet ohne Grenzkontrollen weltweit gilt, sind Grenzkontrollen normalerweise nicht vorgesehen. Der Schengen-Grenzkodex erlaubt jedoch unter bestimmten Umständen temporäre Kontrollen, beispielsweise bei Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Gründe für die von der Bundesregierung angeführten Grenzkontrollen umfassen Sicherheitsrisiken durch irreguläre Migration, den Ukraine-Krieg sowie Bedrohungen durch terroristische Gruppen.

Aktuelle Kontrollen im Schengen-Raum

Aktuelle temporäre Grenzkontrollen in Europa betreffen Länder wie Deutschland, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und Slowenien. Die Durchführung dieser Kontrollen erfolgt an Land, zu Wasser und aus der Luft in einem flexiblen sowie stichprobenartigen Rahmen. Dies erfordert ebenfalls die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.

Land Zeitraum der Grenzkontrollen
Deutschland 16. September 2024 bis 15. März 2025
Bulgarien 1. Januar bis 30. Juni 2025
Dänemark 12. November 2024 bis 11. Mai 2025
Frankreich 1. November 2024 bis 30. April 2025
Italien 19. Dezember 2024 bis 18. Juni 2025
Niederlande 9. Dezember 2024 bis 8. Juni 2025
Norwegen 12. November 2024 bis 11. Mai 2025
Österreich 16. Oktober 2024 bis 11. Mai 2025
Schweden 12. November 2024 bis 11. Mai 2025
Slowenien 22. Dezember 2024 bis 21. Juni 2025

Die Herausforderungen für den Schengen-Raum bleiben nicht unwidersprochen. Im Dezember 2021 schlug die Europäische Kommission eine Aktualisierung der Schengen-Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass die Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen ein letztes Mittel bleibt. Abgeordnete setzten sich dafür ein, dass häufige Rückkehr zu solchen Kontrollen den freien Personenverkehr nicht beeinträchtigt. Letztendlich wurde im April 2024 eine Aktualisierung der Vorschriften gebilligt, um klare Fristen für Kontrollen festzulegen und alternative Maßnahmen wie gezielte Polizeikontrollen zu fördern.

In Anbetracht der aktuellen Situation im Schengen-Raum und den getroffenen Maßnahmen wird deutlich, dass die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit der Bewegungen weiterhin eine zentrale Herausforderung für die Mitgliedstaaten darstellt. Für Luxemburg ist die Einhaltung des Schengen-Abkommens nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politische Priorität, um die Freizügigkeit seiner Bürger und Pendler zu wahren.

Unterstützende Informationen finden sich in den Berichten von der FAZ, AXA und dem Europäischen Parlament.