Am 29. Dezember 2024 berichtete die Landeszeitung über die aktuelle Luftqualität in Lüneburg. Die Messstation in der Zeppelinstraße erfasst Feinstaub-Partikel bis PM10 pro Kubikmeter Luft. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, wobei eine jährliche Überschreitung von bis zu 35 Mal erlaubt ist. Die Luftqualität wird anhand von drei Werten gemessen: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon.
Die festgelegten Grenzwerte sind wie folgt: Bei „sehr schlecht“ liegt der Wert von Stickstoffdioxid über 200 μg/m³, Feinstaub über 100 μg/m³ und Ozon über 240 μg/m³. Bei „schlecht“ gelten die Werte von Stickstoffdioxid zwischen 101 und 200 μg/m³, Feinstaub zwischen 51 und 100 μg/m³ sowie Ozon zwischen 181 und 240 μg/m³. „Mäßig“ bedeutet, dass Stickstoffdioxid zwischen 41 und 100 μg/m³, Feinstaub zwischen 35 und 50 μg/m³ und Ozon zwischen 121 und 180 μg/m³ liegt. Die Messung erfolgt als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon sowie als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub.
Gesundheitsrisiken und Empfehlungen
In der EU führen jährlich 240.000 vorzeitige Todesfälle auf Feinstaub zurück. Die Umweltbundesamt hat Empfehlungen für den Umgang mit schlechter Luftqualität herausgegeben. Bei „sehr schlechter“ Luftqualität sollten empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Sind die Werte „schlecht“, wird geraten, anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Bei „mäßiger“ Luftqualität sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, jedoch sind mögliche Effekte bei empfindlichen Personen zu erwarten. Bei „guter“ Luftqualität lassen sich keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen feststellen, während bei „sehr guter“ Luftqualität beste Voraussetzungen für Aktivitäten im Freien bestehen.
Die Silvesternacht trägt signifikant zur Feinstaubbelastung bei, da etwa 1500 Tonnen Feinstaub freigesetzt werden, was 75 % der jährlichen Menge entspricht. Obwohl Feinstaub aus Feuerwerk gesundheitsschädlich ist und aus winzigen, unsichtbaren Staubteilchen besteht, ist dieser laut aktuellen Messungen im Vergleich zur ganzjährigen Belastung nicht signifikant.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission in einer neuen Luftqualitätsrichtlinie schärfere Grenzwerte vorgeschlagen, die sich an den aktualisierten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. Die bestehenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid stammen von vor über 20 Jahren und entsprechen nicht mehr den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.